Betreff
Verleihung einer Ehrenbezeichnung
Vorlage
WP 16-21/0467
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat ausschließlich über die Verleihung von Ehrenbezeichnungen.

 

Der Rat der Stadt Bramsche hat daher in seiner Sitzung am 07. Dezember 2000 (Vorlage Nr. 1038/2000) Regelungen über die Verleihung von Ehrenbezeichnungen an Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche beschlossen.

 

Nach den vorstehenden Regelungen muss der zu Ehrende

  1. in Ehren ausgeschieden sein,
  2. sich um das Feuerwehrwesen in der Stadt Bramsche besondere Verdienste erworben haben und
  3. in mindestens drei Wahlperioden die ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Bramsche ausgeübt haben. Dabei muss die ehrenamtliche Tätigkeit nicht über die gesamte Dauer dreier Wahlperioden und auch nicht zusammenhängend ausgeübt worden sein.

 

                                                 

Vom Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum, wurde vorgeschlagen, Herrn Hanfried Wessling die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsbrandmeister“ zu verleihen. Dieser Vorschlag wird vom stellvertretenden Stadtbrandmeister, Herrn Wilfried Menke, unterstützt.

 

Herr Hanfried Wessling wurde am 18.01.1967 in Bramsche geboren und trat im Jahr 1984 als aktives Mitglied in die Freiwillige Feuerwehr Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum, ein.

 

 

Nachstehend sind die Funktionen genannt, die Herr Wessling in der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum, ausgeübt hat:

 

1989 bis 1992

Gruppenführer

01.05.1992 bis 30.04.2004

Stellvertretender Ortsbrandmeister Ueffeln-Balkum

- Ehrenbeamter -

01.05.2004 bis 20.01.2018

Ortsbrandmeister Ueffeln-Balkum

- Ehrenbeamter -

 

 

Mit Ablauf des 20.01.2018 ist Herr Wessling auf eigenen Wunsch als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche ausgeschieden. Er bleibt jedoch weiterhin aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum.

 

Die Wahlperiode eines Ortbrandmeisters beträgt 6 Jahre. Herr Wessling hat mithin das Ehrenamt des Ortsbrandmeisters über einen Zeitraum von 2 vollen und einer angefangenen Wahlperiode ausgeübt.  Die Ablösung erfolgte auf eigenen Wunsch. Die Punkte 1 und 2 der Regelungen für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen sind somit erfüllt.

 

Herr Wessling hat sich besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen in der Stadt Bramsche erworben (Nr. 3 der Regelungen), insbesondere um die Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum. Dieses wird durch die 12-jährige Funktion als stellvertretender Ortsbrandmeister und fast 14-jährige Funktion als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum, unterstrichen.

 

Weiterhin war Herr Wessling in der Zeit von 1989 – 1992 als Gruppenführer tätig. Darüber hinaus war Herr Wessling innerhalb der Feuerwehrbereitschaft Nord des Landkreises Osnabrück während der Jahre 2000 bis 2013 als Zugführer aktiv.

 

Neben seiner Funktion als stellvertretender Ortsbrandmeister bzw. Ortsbrandmeister hat sich Herr Wessling in der Zeit von 1994 bis 2015 als Ausbilder in den Grundlehrgängen (Truppmann-Lehrgang I) eingebracht.

 

Besonderen Einsatz verlangte die Mitwirkung bei der Planung des Feuerwehrgerätehauses der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum, welches 2010 eingeweiht werden konnte.

 

Die in den vom Rat der Stadt Bramsche beschlossenen Regelungen über die Verleihung von Ehrenbezeichnungen an Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Wessling erfüllt.

 

Es wird daher vorgeschlagen Herrn Hanfried Wessling die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsbrandmeister“ zu verleihen. Die Verleihung erfolgt in Form einer Urkunde.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Hanfried Wessling die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsbrandmeister“ zu verleihen.