Sachverhalt / Begründung:
Hiernach beträgt
der planmäßige Fehlbedarf des Haushaltsplanes für 2019 -2.541.100 €.
Haushaltsrechtlich gilt der unausgeglichene Haushaltsplan 2019 nach § 110 Abs.
5 NKomVG als ausgeglichen, weil entsprechende Überschussrücklagen aus Vorjahren
(rd. 17,5 Mio. €) vorhanden sind.
Der
Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
mit 46.797.000 € und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 47.299.200
€ ab.
Der
Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt hiernach -502.200
€. Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2019 reichen somit nicht aus,
um alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren.
Für die
Finanzierung der ordentlichen Tilgungsbeträge für 2019 in Höhe von 2.160.700 €
stehen planmäßig keine Mittel zur Verfügung. Der Fehlbetrag wäre
erforderlichenfalls über Liquiditätskredite zu finanzieren, soweit keine ausreichenden liquiden Mittel
vorhanden sind.
Die Einzahlungen
für Investitionstätigkeiten betragen 3.850.800 € und die Auszahlungen für Investitionstätigkeit
sind mit 8.407.200 € veranschlagt.
Die Einzahlungen
für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen 4.556.400 € und die
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) 2.160.700 €. Die
planmäßige Netto-Neuverschuldung (Kreditaufnahme abzüglich Tilgungen) beläuft
sich demnach auf 2.395.700 €.
Zur Finanzierung
der Investitionsmaßnahmen 2019 von insgesamt rd. 8.407.200 € wird somit
planmäßig eine Kreditaufnahme von 4.556.400 € erforderlich.
Die Hebesätze bei
den Grundsteuern (Grundsteuer A = 340 v.H., Grundsteuer B = 350 v.H.) und bei
der Gewerbesteuer (370 v.H.) bleiben nach der Erhöhung von 2015 unverändert.
Alle wesentlichen
Inhalte wurden in dem Vorbericht zusammengefasst und erläutert.
Die Empfehlungen
der Ortsräte und der Fachausschüsse sowie Veränderungen bzw. Ergänzungen, die
sich seit Einbringung des Haushaltes 2019 ergeben haben, werden nachgereicht
bzw. in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal,
des Verwaltungsausschusses und des Rates vorgelegt.
Der Haushaltsplan
–Entwurf ist über die Internetseite der Stadt Bramsche www.stadt-bramsche.de unter der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Rathaus online“, „Finanzen“
als pdf-Datei und als interaktiver Online Haushalt einsehbar.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für
das Haushaltsjahr 2019, die fortgeschriebene Finanzplanung für den
Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2022 und die Haushaltssatzung (siehe Anlage
„Haushaltssatzung“) werden in Gestalt der fortgeschriebenen Veränderungsliste
beschlossen.