Sachverhalt / Begründung:

 

Der in der Ratssitzung am 27. September 2018 eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 schließt im Ergebnishaushalt bei den ordentlichen Erträgen mit 49.496.600 € und den ordentlichen Aufwendungen mit 52.037.700 € unausgeglichen ab.

Hiernach beträgt der planmäßige Fehlbedarf des Haushaltsplanes für 2019 -2.541.100 €. Haushaltsrechtlich gilt der unausgeglichene Haushaltsplan 2019 nach § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, weil entsprechende Überschussrücklagen aus Vorjahren (rd. 17,5 Mio. €) vorhanden sind.

Der Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 46.797.000 € und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 47.299.200 € ab.

Der Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt hiernach -502.200 €. Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2019 reichen somit nicht aus, um alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren.

Für die Finanzierung der ordentlichen Tilgungsbeträge für 2019 in Höhe von 2.160.700 € stehen planmäßig keine Mittel zur Verfügung. Der Fehlbetrag wäre erforderlichenfalls über Liquiditätskredite zu finanzieren,  soweit keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind.

 

Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten betragen 3.850.800 € und die Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit 8.407.200 € veranschlagt.

 

Die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen 4.556.400 € und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) 2.160.700 €. Die planmäßige Netto-Neuverschuldung (Kreditaufnahme abzüglich Tilgungen) beläuft sich demnach auf 2.395.700 €.

 

Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 2019 von insgesamt rd. 8.407.200 € wird somit planmäßig eine Kreditaufnahme von 4.556.400 € erforderlich.

 

Die Hebesätze bei den Grundsteuern (Grundsteuer A = 340 v.H., Grundsteuer B = 350 v.H.) und bei der Gewerbesteuer (370 v.H.) bleiben nach der Erhöhung von 2015 unverändert.

 

Alle wesentlichen Inhalte wurden in dem Vorbericht zusammengefasst und erläutert.

 

Die Empfehlungen der Ortsräte und der Fachausschüsse sowie Veränderungen bzw. Ergänzungen, die sich seit Einbringung des Haushaltes 2019 ergeben haben, werden nachgereicht bzw. in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, des Verwaltungsausschusses und des Rates vorgelegt.

 

Der Haushaltsplan –Entwurf ist über die Internetseite der Stadt Bramsche www.stadt-bramsche.de unter der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Rathaus online“, „Finanzen“ als pdf-Datei und als interaktiver Online Haushalt einsehbar.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2019, die fortgeschriebene Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2022 und die Haushaltssatzung (siehe Anlage „Haushaltssatzung“) werden in Gestalt der fortgeschriebenen Veränderungsliste beschlossen.