Betreff
Lärmaktionplanung 3.Stufe
Vorlage
WP 16-21/0444
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die "Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni

2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) sowie der§ 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) verpflichtet die Stadt Bramsche zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP).

Bisher wurde die Regelung zur Aufstellung eines LAP (s. Erlass vom 24.09.2012) dahingegen ausgelegt, dass die Aufstellung von Lärmaktionsplänen nicht ab Erreichen eines bestimmten Belastungsgrenzwertes rechtsverbindlich zwingend vorgegeben war. Die Pflicht zur Aufstellung trat bisher nur ein, wenn solche Pläne zur Bewältigung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen notwendig waren. Dies konnte anhand der konkreten örtlichen Verhältnisse und Bedingungen entschieden werden.

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie eingeleitet. Darin wird insbesondere dazu aufgefordert sicherzustellen, dass jede lärmkartierte Gemeinde einen LAP aufzustellen hat, unabhängig von der Anzahl der Betroffenen Einwohner.

Die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erstellt die niedersächsischen Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen und Großflughäfen. Bei der Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen kam es, wie bereits mit Erlass vom 29.08.2017 mitgeteilt, aufgrund fehlender Verkehrsdaten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu deutlichen Verzögerungen. Die nun durch die ZUS LLGS fertiggestellte Lärmkartierung zeigt, dass die Stadt Bramsche an mindestens einer kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraße im Sinne des § 47b Nr. 3 BlmSchG und / oder an einem Großflughafen im Sinne des § 47b Nr. 5 BlmSchG liegt. Gemäß der Zuständigkeitsregelung in Nr. 8.1.1.14 der Zuständigkeitsverordnung Umwelt-Arbeitsschutz sind wir verpflichtet, einen LAP zu erstellen. Die Lärmkarte bzw. die zugehörigen Betroffenen-Statistiken für die Stadt Bramsche sind auf der Internetseite des MU unter folgendem Link einsehbar:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/laermschutz/euumgebungslaerm/aktuelle_kartierungsergebnisse/aktuelle-kartierungsergebnisse-157342.html