Sachverhalt / Begründung:
Die
"Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.
Juni
2002 über die
Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) sowie
der§ 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) verpflichtet die Stadt
Bramsche zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP).
Bisher wurde die
Regelung zur Aufstellung eines LAP (s. Erlass vom 24.09.2012) dahingegen
ausgelegt, dass die Aufstellung von Lärmaktionsplänen nicht ab Erreichen eines
bestimmten Belastungsgrenzwertes rechtsverbindlich zwingend vorgegeben war. Die
Pflicht zur Aufstellung trat bisher nur ein, wenn solche Pläne zur Bewältigung
von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen notwendig waren. Dies konnte anhand der
konkreten örtlichen Verhältnisse und Bedingungen entschieden werden.
Die EU-Kommission
hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie eingeleitet. Darin wird insbesondere dazu
aufgefordert sicherzustellen, dass jede
lärmkartierte Gemeinde einen LAP aufzustellen hat, unabhängig von der
Anzahl der Betroffenen Einwohner.
Die Zentrale
Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge
(ZUS LLGS) beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erstellt die
niedersächsischen Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen und Großflughäfen.
Bei der Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen kam es, wie bereits mit
Erlass vom 29.08.2017 mitgeteilt, aufgrund fehlender Verkehrsdaten der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu deutlichen Verzögerungen. Die nun
durch die ZUS LLGS fertiggestellte Lärmkartierung zeigt, dass die Stadt
Bramsche an mindestens einer kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraße im
Sinne des § 47b Nr. 3 BlmSchG und / oder an einem Großflughafen im Sinne des §
47b Nr. 5 BlmSchG liegt. Gemäß der Zuständigkeitsregelung in Nr. 8.1.1.14 der
Zuständigkeitsverordnung Umwelt-Arbeitsschutz sind wir verpflichtet, einen LAP
zu erstellen. Die Lärmkarte bzw. die zugehörigen Betroffenen-Statistiken für
die Stadt Bramsche sind auf der Internetseite des MU unter folgendem Link
einsehbar: