Betreff
Bebauungsplan Nr. 162 "Varusstraße"
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlagen WP 16-21/0077, WP 16-21/0378
Vorlage
WP 16-21/0443
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Varusstraße“ beschlossen.

 

Da in der Stadt Bramsche weiterhin eine unverändert große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken besteht, werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Varusstraße“ zunächst im Bereich südlich entlang der Varusstraße in einer Grundstückstiefe von 28 m neue Wohnbaugrundstücke ausgewiesen.

 

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind die Flächen aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aus diesen Gründen wurde zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren die 35. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Schleptrup durchgeführt.

 

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 162 „Varusstraße“ und der 35. Flächennutzungsplanänderung wurde gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB am 02.10.2017 durch Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang am Rathaus der Stadt ‚Bramsche bekannt gemacht.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 12.10.2017 bis einschließlich 13.11.2017 durchgeführt. Am 11.10.2017 fand zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 162 und zur 35. Flächennutzungsplanänderung außerdem eine Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt.

 

Mit Schreiben vom 16.10.2017 und E-Mail vom 17.10.2017 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 22. November 2017 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

In seiner Sitzung am 29.05.2018 hat der Verwaltungsausschuss mit der Beschluss-Vorlage WP 16-21/0377die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 162 zusammen mit der 35. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Schleptrup einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“, durch Aushang im Rathaus und durch Veröffentlichung im Internet am 25.06.2018 hat der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 162 gemeinsam mit dem Entwurf zur 35. Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung, dem Umweltbericht einschließlich der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, den umweltrelevanten Fachgutachten und Stellungnahmen gemäß § 3, Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.07.2018 bis einschl. 03.08.2018 im Rathaus der Stadt Bramsche zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Außerdem war der Bauleitplan im Internet auf der Homepage der Stadt Bramsche während dieser Zeit einsehbar. Gleichzeitig wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 25.06.2018 und E-Mail vom 27.06.2018 Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 03.08.2018 zum Planentwurf und der Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 4, Abs. 2 BauGB zu äußern. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Stellungnahmen Privater.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 162 „Varussstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften in der vorliegenden Fassung einschl. der Begründung und des Umweltberichts zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 162 „Varusstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.