Betreff
35. Flächennutzungsplanänderung - Ortsteil Schleptrup
- Feststellungsbeschluss
- Bezugsvorlagen: WP 16-21/0076 u. WP 16-21/0377
Vorlage
WP 16-21/0442
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 35. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Schleptrup gemäß § 2, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Mit der 35. Flächennutzungsplanänderung sollen die Grundlagen für eine weitere Wohnbebauung südlich entlang der Varusstraße in einer Größenordnung von ca. 2,34 Hektar geschaffen und in einer Grundstückstiefe von 28 m eine Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

 

Parallel zur 35. Flächennutzungsplanänderung wurde der Bebauungsplan Nr. 162 „Varusstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 35. Flächennutzungsplanänderung und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Varusstraße“ wurde gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB am 02.10.2017 durch Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang am Rathaus der Stadt ‚Bramsche bekannt gemacht.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 12.10.2017 bis einschließlich 13.11.2017 durchgeführt. Am 11.10.2017 fand außerdem eine Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt.

 

Mit Schreiben vom 16.10.2017 und E-Mail vom 17.10.2017 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 22. November 2017 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Mit der Beschluss-Vorlage WP 16-21/0377 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.05.2018 die öffentliche Auslegung der 35. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Schleptrup einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“, durch Aushang im Rathaus und durch Veröffentlichung im Internet am 25.06.2018 hat der Entwurf zur 35. Flächennutzungsplanänderung zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht einschließlich der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, den umweltrelevanten Fachgutachten und Stellungnahmen gemäß § 3, Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.07.2018 bis einschl. 03.08.2018 im Rathaus der Stadt Bramsche zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Außerdem war der Bauleitplan im Internet auf der Homepage der Stadt Bramsche während dieser Zeit einsehbar. Gleichzeitig wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 25.06.2018 und E-Mail vom 27.06.2018 Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 03.08.2018 zum Planentwurf und der Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 4, Abs. 2 BauGB zu äußern. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Stellungnahmen Privater.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 35. Flächennutzungsplanänderung in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

2.    Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 35. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Schleptrup mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss abgeschlossen.