Betreff
Bebauungsplan Nr. 164 "Industrie- und Gewerbegebiet Eiker Esch"
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlagen: WP 16-21/0114, WP 16-21/0332 u. WP 16-21/0381
Vorlage
WP 16-21/0440
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. WP 11-16/0114 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in seiner Sitzung am 22.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 „Industrie- und Gewerbegebiet Eiker Esch“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan werden auf einer Gesamtfläche von rd. 17 ha zusätzliche Industrie- und Gewerbeflächen in verkehrsgünstiger Lage an der BAB1 ausgewiesen, um der unveränderten hohen Nachfrage an Gewerbegrundstücken, die über bereits ausgewiesene Flächen nicht mehr bedient werden können, Rechnung zu tragen. Eine gutachterliche Beurteilung der NWP-Planungsgesellschaft aus dem Jahr 2006 hat bestätigt, dass die Fläche für eine industriell-gewerbliche Nutzung geeignet ist.

 

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen wurden gem. § 3 und § 4 BauGB durchgeführt. Am 11.10.2017 hat die Verwaltung bei einer Informationsveranstaltung die Planentwürfe der Öffentlichkeit vorgestellt. Die frühzeitige Unterrichtung fand im Zeitraum vom 12.10. bis 13.11.2017 statt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel um Stellungnahme gebeten. Auf Grundlage der Vorlage WP 11-16/0332 hat der Verwaltungsausschuss am 15.03.2018 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 164 beschlossen. Die Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 03.04. bis 07.05.2018. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung haben sich Änderungen im Bebauungsplan ergeben, sodass eine erneute Offenlage vom 20.08. bis 03.09.2018 in verkürzter und beschränkter Form durchgeführt wurde. Die Änderungen beziehen sich vor allem auf zusätzliche Vorgaben zur Grünordnung, die von einer Interessengemeinschaft aus betroffenen Bürgern gefordert und von der Verwaltung teilweise als rechtverbindliche Festsetzung aufgenommen wurden. Dem Wunsch nach einer verpflichtenden Dach- und Fassadenbegrünung  kommt die Politik nach einer intensiven Diskussion mit fachlichem Input nicht nach, sondern spricht lediglich eine unverbindliche Empfehlung aus. Trotz ökologischer wie auch landschaftsästhetischer und mikroklimatischer Vorteile ist insbesondere die finanzielle Mehrbelastung für die Flächenerwerber zu hoch, da  das Industrie- und Gewerbegebiet vermarktbar bleiben muss. Mit den umfangreichen Begrünungsmaßnahmen im Bebauungsplan wird bereits ein neuer Maßstab gesetzt, an dem sich zukünftige Planungen zu orientieren haben.

 

Die Verwaltung verpflichtet sich, die Betriebe über gebäudebegrünte Maßnahmen zu informieren und intensiv zu beraten, um so für das Thema zu sensibilisieren. Im Zuge dessen wurde angeregt, nach dem Bauleitplanverfahren ein Begrünungskonzept zu erarbeiten, dass in Form eines Leitfadens Möglichkeiten der Begrünung von öffentlichen und insbesondere privaten Grünanlagen aufzeigt und die Beratungsgrundlage für die Verwaltung bildet. Das Konzept ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da zunächst die Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel zu beraten ist. Ebenso  sind kommunale Zuschüsse für gebäudebegrünte Maßnahmen als Anreiz politisch zu diskutieren, da das Land Niedersachsen keine finanziellen Förderungen vorsieht.

 

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde nach den gesetzlichen Vorgaben gem. § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung mit einer Eingriffsbilanzierung und einer speziellen Artenschutzprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft wurden Maßnahmen festgesetzt, die über das Wegerandstreifenprogramm der Stadt Bramsche umgesetzt werden.

 

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, um vorrangig gewerbliche Bauflächen darzustellen. Der Feststellungsbeschluss wurde am 31.05.2018 vom Rat der Stadt Bramsche entschieden. Der Plan liegt z.Zt. dem Landkreis zur Genehmigung vor.

 

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die während der Auslegungsfristen eingegangen sind. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 164 „Industrie- und Gewerbegebiet Eiker Esch“ in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.

 

Die artenschutzrechtliche Prüfung, die schalltechnische Beurteilung sowie das Geruchsgutachten wurden zusammen mit der Vorlage WP 16-21/0332 übersandt und sind nach wie vor aktuell und somit Bestandteil der Beratungsvorlage.

 

Redaktionelle Hinweise: Die Zuordnung der externen Ausgleichsmaßnahmen über das Wegerandstreifenprogramm wurde aufgrund doppelter Vergabe von Maßnahmen redaktionell angepasst. Insgesamt werden 106.879 WE über das Wegerandstreifenprogramm ausgeglichen.

Der Landkreis hat in seiner Stellungnahme (vom 03.09.2018) auf das Urteil des BVerwG vom 7 Dezember 2017 – 4 CN 7.16 zur Festsetzung von Emissionskontingenten verwiesen, das ergänzend in der Begründung erläutert wird, aber keine Auswirkung auf die Inhalte der Planung hat.


Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 164 „Industrie- und Gewerbegebiet Eiker Esch“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung einschl. Umweltbericht beschlossen.