Sachverhalt / Begründung:
Die Stadt Bramsche hat
nach § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss für 2017 ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen.
Der Jahresabschluss
besteht aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz und
einem Anhang. Dem Anhang sind der Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht,
eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht der ins
folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen als Anlage beizufügen.
Die Vollständigkeit und
Richtigkeit des Jahresabschlusses und der Bilanz 2017 wurde am 15.06.2018 vom
Bürgermeister festgestellt.
Der Beschluss des Rates
über den Jahresabschluss 2017 und die Entlastung des Bürgermeisters über den
Vollzug der Haushaltswirtschaft 2017 erfolgt innerhalb der gesetzlich
vorgeschriebenen Frist (31.12.2018).
Im Folgenden werden die
wesentlichen Aussagen der Bestandteile des Jahresabschlusses erläutert und die
Ergebnisse der Ergebnis- und Finanzrechnung den Haushaltsansätzen
gegenübergestellt.
Eine
ausführlichere Begründung ist dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss mit
Rechenschaftsbericht 2017 zu entnehmen.
- Ergebnisrechnung 2017
Ordentliche Erträge |
56.649.762,79 |
Ordentliche Aufwendungen |
52.075.146,24 |
Ordentliches Ergebnis |
4.574.616,55 |
Außerordentliche Erträge |
4.441.798,02 |
Außerordentliche
Aufwendungen |
1.945.305,90 |
Außerordentliches Ergebnis |
2.496.492,12 |
- Finanzrechnung 2017
Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit |
53.276.658,08 |
Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit |
44.074.984,92 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
9.201.673,16 |
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit |
6.517.064,26 |
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit |
9.538.985,31 |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
3.021.921,05 |
Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit |
0 |
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit |
1.881.883,97 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
-1.881.883,97 |
Finanzierungsmittelüberschuss |
6.179.752,11 |
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit |
-1.881.883,97 |
Finanzierungsmittelbestand |
4.297.868,14 |
Anfangsbestand an
Zahlungsmitteln |
5.883.779,28 |
Endbestand an Zahlungsmitteln |
10.259.598,68 |
- Bilanz
Bilanz zum 31.12.2017
1. |
Imm. Vermögen |
10.501.911,09 |
1. |
Nettoposition |
119.661.0999,98 |
2. |
Sachvermögen |
140.902.464,69 |
2. |
Schulden |
35.739.728,98 |
3. |
Finanzvermögen |
12.624.819,11 |
3. |
Rückstellungen |
19.696.710,65 |
4. |
Liquide Mittel |
10.259.598,68 |
4. |
Passive Rechnungsabr. |
42.846,97 |
5. |
Aktive Rechnungsabr. |
851.593,01 |
|
|
|
|
Bilanzsumme |
175.140.386,58 |
|
Bilanzsumme |
175.140.386,58 |
- Stand der Rücklagen aus Überschüssen
Die Rücklage setzt sich aus Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses und aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zusammen.
Rücklage aus Überschüssen Ordentliches Ergebnis |
8.168.009,89 |
Rücklage aus Überschüssen Außerordentliches
Ergebnis |
2.427.064,75 |
Rücklage insgesamt |
10.595.074,64 |
Diese Rücklage wird durch das Jahresergebnis um insgesamt 7.071.108,67 €
aufgestockt.
Jahresüberschuss – ordentliches Ergebnis |
4.574.616,55 |
Jahresfehlbetrag – außerordentliches Ergebnis |
2.496.492,12 |
- Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
der Stadt Bramsche
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche hat den Jahresabschluss für
das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 156 NKomVG geprüft und unter Nr. 5.3 des
Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 den folgenden
Bestätigungsvermerk gemacht:
Es wird bestätigt, dass
- der Haushaltsplan eingehalten wurde,
- die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und
rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
- bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und
- das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage vermittelt, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet
worden sind und bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen
nach den geltenden Vorschriften verfahren
wurde.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017, der Rechenschaftsbericht und die
Buchführung der Stadt Bramsche entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den
Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung
der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu
Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit
verfahren.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129
NKomVG über den Jahresabschluss 2017 und erteilt dem Bürgermeister für den
Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2017 die Entlastung.
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe
von 4.574.616,55 € ist gem.
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Der Überschuss des
außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.496.492,12 € ist gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.