Betreff
Widmung einer Wegefläche im Ortsteil Schleptrup - In der Welle
Vorlage
WP 16-21/0416
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die zu widmende Fläche ist aus der Anlage ersichtlich. Sie befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 155 „Industrie- und Gewerbegebiet A 1/Schleptrup“, in Kraft getreten und rechtsverbindlich geworden am 31.05.2016. Dieser gibt den Verlauf der öffentlichen Verkehrsflächen vor.  Die Länge der zu widmenden Verkehrsfläche beträgt 671 Meter, die räumliche Gesamtfläche 8579m².

 

Die ursprünglich vorhandene Wegefläche „In der Welle“ wurde im Jahre 2017 in einem gesonderten Verfahren vollständig eingezogen. Der Straßenname „In der Welle“ blieb jedoch bestehen. Es entstand dort eine deutlich verkleinerte und im Verlauf etwas veränderte Straßenfläche mit einem Wendehammer, und eine neue Erschließungsstraße westlich der alten Straßenfläche, die es nun im Ganzen zu widmen gilt. Der neue Hauptstraßenzug wurde bereits durch Beschluss des Ortsrates Schleptrup vom 02.03.2017 ebenfalls „In der Welle“ benannt.

 

Die Zuständigkeit für die Widmung durch die Stadt Bramsche als Baulastträgerin und Eigentümerin ist gegeben.

 

Die Einstufung der Straße erfolgt nach § 47 Abs. 1 NStrG als Ortsstraße. Das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind.

 

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Straße  In der Welle, bestehend aus den Flurstücken 67/36, 58/9, 55/33, 55/25, 55/29,67/50,55/30, 55/37 und 67/54, alle Gemarkung Schleptrup, Flur 20, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.