- Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Sachverhalt / Begründung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 die Aufstellung
der 35. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Schleptrup gemäß § 2, Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Plangebiet ist
im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Mit der 35. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Schleptrup soll
die Ausweisung weiterer Wohnbaugrundstücke südlich entlang der Varusstraße in
einer Grundstückstiefe von 28 m und einer Größe von ca. 10.160 m² vorbereitet
werden.
Die Verfügbarkeit
von Wohngrundstücken ist im Bereich des Bramscher Berges, entlang der Bramscher
Allee und im Bereich Stapelberger Weg nahezu ausgeschöpft. Die Möglichkeit
einer Nachverdichtung innerhalb der Siedlungsbereiche als Maßnahme der
Innenentwicklung scheitert gegenwärtig daran, dass betroffene
Grundstückseigentümer kaum bereit sind, hierfür Teilflächen ihrer Grundstücke
abzugeben. Der weiterhin unverändert großen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken
kann daher nur durch Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Außenbereich
nachgekommen werden. Hierzu sollen im Rahmen der 35.
Flächennutzungsplanänderung die Grundlagen geschaffen werden. Mit der 35.
Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 162 „Varusstraße“ (vgl. Vorlage WP 16-21/0378).
Der Geltungsbereich
wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss erweitert, da die Varusstraße im
Bereich entlang des Plangebietes und des vorhandenen Siedlungsbereiches
nördlich der Varusstraße vom Durchgangsverkehr von und zur B 218 abgehängt und
im Bebauungsplan Nr. 162 der Bereich des Flurstücks 75/5, Flur 21, Gemarkung
Schleptrup als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“
festgesetzt werden soll. Dadurch ist mit einer erheblichen Entlastung im Bereich
der vorhandenen Siedlung und dem Plangebiet vom Durchgangsverkehr auszugehen.
Ebenfalls wurde der
Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um das Flurstück 25/2, Flur
21, Gemarkung Schleptrup erweitert. Es handelt sich dabei um ein im südlichen
Bereich mit einem Wohngebäude und Nebengebäuden bebautes Grundstück. Sowohl
Wohn- als auch Nebengebäude erweisen sich in der Örtlichkeit als baufällig und
sind zurzeit unbewohnt. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich gem. § 35
BauGB, so dass eine Nutzung als Wohngrundstück nur durch den
Grundstückseigentümer oder eines seiner Familienmitglieder möglich ist. Um für
dieses Grundstück auch eine Fremdnutzung zuzulassen, wurde es in den
Geltungsbereich der 35. Flächennutzungsplanänderung aufgenommen.
Für die
Berücksichtigung der Umweltbelange nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB
wurde eine Umweltprüfung einschließlich spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und
Eingriffsregelung durchgeführt. Das Ergebnis wurde in den Umweltbericht, der
Bestandteil der Begründung ist, eingearbeitet.
Eine frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung)
und § 4, Abs. 1 BauGB (Trägerbeteiligung) wurde durchgeführt. Der erweiterte
Geltungsbereich war bereits Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Trägerbeteiligung.
Die eingegangenen
Anregungen und Hinweise wurden soweit abwägungsrelevant in die 35.
Flächennutzungsplanänderung und in die Begründung aufgenommen.
Es wird empfohlen,
den vorliegenden Entwurf der 35. Flächennutzungsplanänderung einschließlich
Begründung öffentlich auszulegen.