Sachverhalt / Begründung:
Unbeschadet der
Zuständigkeit des jeweiligen Ortsrates bzw. Ortsvorstehers für das
Vorschlagswesen hinsichtlich des Ausbaus von Straßen, Wegen und Plätzen sowie
für Beleuchtungseinrichtungen (§ 93 (1) Nr. 2 NKomVG ) sind aus Sicht der
Verwaltung folgende Maßnahmen vordringlich durchzuführen:
Es sind keine
Maßnahmen geplant.
Hinweis:
Durch die
vorgezogenen Haushaltsplanberatungen für 2019 (Einbringung September
2018/Verabschiedung Dezember 2018) sind die Prioritätenlisten schon vor
Genehmigung des aktuellen Haushaltes für 2018 zu erstellen. Es kann daher noch
zu Änderungen in den weiteren Haushaltsplanberatungen kommen.
Beschlussvorschlag:
Die Prioritätenliste
für das Haushaltsjahr 2019 wird ohne / mit folgender Änderung beschlossen.