Betreff
36. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsteil Schleptrup
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlage Nr. WP 16-21/0113
Vorlage
WP 16-21/0331
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 die Aufstellung der 36. Flächennutzungsplanänderung - OT Schleptrup gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit der Planung beabsichtigt die Stadt, die Ausweisung von weiteren Gewerbegrundstücken auf einer Fläche von ca. 17 ha im Umfeld der Autobahn A1 vorzubereiten.

 

Der Ausverkauf der Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtgebiet erfordert eine kurzfristige Bereitstellung von zusätzlichen Flächen, um für die Ansiedlung von gewerblichen Unternehmen und Betrieben attraktiv zu bleiben. Der ausgewählte Standort stellt eine Erweiterung der im FNP dargestellten gewerblichen Bauflächen in westliche Richtung dar und  bietet u.a. aufgrund seiner unmittelbaren Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz und der Lage außerhalb von Siedlungsbereichen zur Vermeidung von Immissionskonflikten gute Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung. Die Untersuchung der NWP-Planungsgesellschaft aus dem Jahr 2006 bestätigt die grundsätzlich hervorragende Eignung der Fläche.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche stellt für das Plangebiet derzeit Flächen für die Landwirtschaft und im Südosten Waldfläche dar. Im Rahmen des Änderungsverfahrens werden die Flächen v.a. in gewerbliche Bauflächen (G) gem. § 1 Abs. 1 BauNVO geändert, wobei der Standort der Mastanlage als Sonderbaufläche (S) dargestellt wird. Die Darstellung gewerblicher Bauflächen im Flächennutzungsplan ermöglicht es, im Zuge des Bebauungsplanes sowohl Industrie- als auch Gewerbeflächen auszuweisen. Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes bildet somit die Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 164 „Industrie- und Gewerbegebiet Eiker Esch“, in dem die Planung detaillierter ausgearbeitet wird.

 

Im Zuge der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes ist grundsätzlich zu entscheiden, ob die Fortführung der gewerblichen Entwicklungsplanung im Umfeld der BAB 1 städtebaulich gewünscht und planerisch sinnvoll ist. Die Verwaltung empfiehlt uneingeschränkt die Fortführung dieses gewerblichen Entwicklungsansatzes. Die zur Überplanung anstehenden Flächen sind auch Gegenstand der Überarbeitung des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes des Landkreises Osnabrück, der in diesem Rahmen ausdrücklich die Weiterentwicklung des gewerblichen Ansatzes an der BAB 1 empfiehlt.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 12.10.-13.11.2017 durchgeführt. Dabei ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen öffentlich unterrichtet werden. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.

 

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und - sofern abwägungsrelevant - in die Flächennutzungsplanänderung und in die Begründung aufgenommen, wenn diese planerisch vertretbar waren.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf der 36. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung, Umweltbericht und dazugehörigen Gutachten bzw. Fachbeiträgen anzunehmen und die öffentliche Auslegung zu beschließen. Ferner findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB statt.

 

Hinweis: Die Gutachten zur 36. FNP-Änderung sind deckungsgleich mit denen zum B-Plan 164. Die entsprechenden Gutachten sind der Vorlage 332 beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Schleptrup und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Der Entwurf zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Schleptrup und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 u. § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

  1. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

  1. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt soll im Geltungsbereich der 36. Änderung des FNP aufgehoben werden.