Bezug: Mitteilungsvorlage WP 16-21/0277
Sachverhalt / Begründung:
In seiner Sitzung am 22.01.2018 hat der Ortsrat Bramsche auf Grundlage der Mitteilungsvorlage WP 16-21/0277 über die Anlage einer ca. 3.700 m² großen Freilauffläche für Hunde im Bereich der Dobbenwiesen beraten.
Aufgrund
der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde und der Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück sind zu den Belangen des
Bodenschutzes sowie zu den Belangen von Natur und Landschaft und des
Artenschutzes entsprechende Gutachten und Untersuchungen erforderlich, die die
für die Herstellung der Freilauffläche geschätzten Kosten in Höhe von 23.500,00
€ zusätzlich erheblich erhöhen würden. Auf die Vorlage WP 16-21/0277 wird
verwiesen. Die Verwaltung hat daher nach einer möglichen Alternative gesucht
und nach Prüfung in der Sitzung am 22.01.2018 eine ca. 3.600 m² große
Teilfläche des Flurstückes 6, Flur 16, Gemarkung Pente südlich der Straße Zu
den Lohwiesen als Alternativlösung vorgeschlagen. Die Fläche liegt zwischen der
Bahnlinie und der Bundesstraße B 68 im Außenbereich und befindet sich ebenfalls
im Eigentum der Stadt Bramsche. Eine Baugenehmigung ist aufgrund der
Einfriedung der Fläche mit einem 1,60 m hohen Zaun erforderlich. Aufgrund der
Lage sind hier allerdings keine Auswirkungen auf benachbarte Wohnbebauung
hinsichtlich Lärmimmissionen und Untersuchungen hinsichtlich der Schutzgüter
Boden, Natur und Landschaft zu erwarten. Die Fläche ist derzeit verpachtet und
wird als Pferdewiese genutzt. Eine Kündigung des Pachtvertrages ist zum
01.10.2018 möglich. Die Kostenschätzung für die Herrichtung der Fläche als
Hundefreilaufwiese fällt mit 17.500,00 € wesentlich geringer aus, als bei der
ursprünglich geplanten Fläche im Bereich der Dobbenwiesen.
Zwar
befindet sich die genannte Teilfläche südlich der Straße Zu den Lohwiesen im
Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald - Wiehengebirge“.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück hat allerdings aufgrund
der Lage dieser Fläche zwischen der Bahnlinie und der Bundesstraße B 68 eine
Befreiung von den Verboten des LSG in Aussicht gestellt.
Eine
Baugenehmigung sowie ein Befreiung von den Verboten des LSG können vor Ablauf
des Pachtvertrages beantragt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Anlage einer Freilauffläche für Hunde südlich der Straße Zu den Lohwiesen auf einer 3.600 m² großen Teilfläche des Flurstückes 6, Flur 16, Gemarkung Pente zu.
Für die Herrichtung der Freilauffläche sind durch den Rat der Stadt Bramsche 17.500,00 € für das Haushaltsjahr 2018 bereitzustellen.