Betreff
Anlage einer Freilauffläche für Hunde südlich der Straße zu den Lohwiesen auf einer Teilfläche des Flurstückes 6, Flur 16, Gemarkung Pente.
Bezug: Mitteilungsvorlage WP 16-21/0277
Vorlage
WP 16-21/0314
Aktenzeichen
WP 16-21/0314
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In seiner Sitzung am 22.01.2018 hat der Ortsrat Bramsche auf Grundlage der Mitteilungsvorlage WP 16-21/0277 über die Anlage einer ca. 3.700 m² großen Freilauffläche für Hunde im Bereich der Dobbenwiesen beraten.

Aufgrund der Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück sind zu den Belangen des Bodenschutzes sowie zu den Belangen von Natur und Landschaft und des Artenschutzes entsprechende Gutachten und Untersuchungen erforderlich, die die für die Herstellung der Freilauffläche geschätzten Kosten in Höhe von 23.500,00 € zusätzlich erheblich erhöhen würden. Auf die Vorlage WP 16-21/0277 wird verwiesen. Die Verwaltung hat daher nach einer möglichen Alternative gesucht und nach Prüfung in der Sitzung am 22.01.2018 eine ca. 3.600 m² große Teilfläche des Flurstückes 6, Flur 16, Gemarkung Pente südlich der Straße Zu den Lohwiesen als Alternativlösung vorgeschlagen. Die Fläche liegt zwischen der Bahnlinie und der Bundesstraße B 68 im Außenbereich und befindet sich ebenfalls im Eigentum der Stadt Bramsche. Eine Baugenehmigung ist aufgrund der Einfriedung der Fläche mit einem 1,60 m hohen Zaun erforderlich. Aufgrund der Lage sind hier allerdings keine Auswirkungen auf benachbarte Wohnbebauung hinsichtlich Lärmimmissionen und Untersuchungen hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Natur und Landschaft zu erwarten. Die Fläche ist derzeit verpachtet und wird als Pferdewiese genutzt. Eine Kündigung des Pachtvertrages ist zum 01.10.2018 möglich. Die Kostenschätzung für die Herrichtung der Fläche als Hundefreilaufwiese fällt mit 17.500,00 € wesentlich geringer aus, als bei der ursprünglich geplanten Fläche im Bereich der Dobbenwiesen.

 

Zwar befindet sich die genannte Teilfläche südlich der Straße Zu den Lohwiesen im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald - Wiehengebirge“. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück hat allerdings aufgrund der Lage dieser Fläche zwischen der Bahnlinie und der Bundesstraße B 68 eine Befreiung von den Verboten des LSG in Aussicht gestellt.

 

Eine Baugenehmigung sowie ein Befreiung von den Verboten des LSG können vor Ablauf des Pachtvertrages beantragt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der Anlage einer Freilauffläche für Hunde südlich der Straße Zu den Lohwiesen auf einer 3.600 m² großen Teilfläche des Flurstückes 6, Flur 16, Gemarkung Pente zu.

 

Für die Herrichtung der Freilauffläche sind durch den Rat der Stadt Bramsche 17.500,00 €  für das Haushaltsjahr 2018 bereitzustellen.