Betreff
Haushaltsplan - Stellenplan 2018
Vorlage
WP 16-21/0306
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Stellenplan 2018 für die Beamtinnen und Beamten weist unverändert 8,75 Planstellen aus – acht Vollzeitstellen und eine Teilzeitstelle im Umfang von 30 Stunden, die auch alle entsprechend besetzt sind.

 

 

Die Stellenanteile im Stellenplan 2018 der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind um 0,41 Vollzeitstellen von 125,55 auf 125,96 gestiegen.

 

Die minimale Erhöhung der Stellenanteile begründet sich zum einen durch die Aufnahme einer Teilzeitstelle für die Aufgabe „Ehrenamtskoordination“ im Fachbereich 3 mit 19 Wochenstunden (0,49 Stellenanteile).

Die Stelle „Ehrenamtskoordination“ wurde zum 01.04.2016 zunächst befristet für zwei Jahre eingerichtet und besetzt. Die Ehrenamtskoordinatorin hat seit ihrer Arbeitsaufnahme ausgezeichnete Arbeit geleistet und viele Projekte initiiert und etabliert. Diese Arbeit soll für die Stadt Bramsche fortgesetzt werden. Die Arbeit der Ehrenamtskoordinatorin erfüllt die Anforderungen des Landkreises Osnabrück an eine Freiwilligenagentur. Deswegen gewährt der Landkreis einen Zuschuss in Höhe von 15.000,00  Euro pro Jahr für die nächsten drei Jahre. Da die Stelle nun dauerhaft eingerichtet werden soll, ist sie in den Stellenplan aufzunehmen.

Die Personalkosten für die 19-Stunden-Stelle belaufen sich jährlich auf ca. 30.000,00 Euro (Arbeitgeberkosten).

 

Außerdem wurde eine Vollzeitstelle (1,0 Stellenanteile) für eine/n Schulhausmeister/in im Fachbereich 4 neu im Stellenplan eingerichtet. Derzeit sind 5 Hausmeisterstellen im Stellenplan verzeichnet, die auch alle besetzt sind. Alle Hausmeister betreuen mindestens 2 Objekte:

  1. Hauptschule/Realschule Bramsche + Grundschule Hesepe
  2. Grundschule Im Sande + Turnhalle Realschule Bramsche
  3. Meyerhofschule + Martinusschule
  4. Grundschule Engter + Honigmoorschule Epe
  5. Bühner-Bach-Schule Achmer + DGA + Grundschule Ueffeln.

 

Für weitere städtische Objekte gibt es zur Zeit keine festen Hausmeisterzuständigkeiten, wie z.B. für die Turnhalle an der Jägerstraße, die Turnhalle in Pente einschließlich des Umkleidegebäudes, für das Ehrenmal auf dem Bramscher Berg, die Alte Webschule, die Turnhalle Hesepe und die Mehrzweckhalle Kalkriese. Durch die bauliche Erweiterung des Schulstandortes an der Heinrichstraße wäre der dort tätige Hausmeister zukünftig für zwei Schulgebäude (Haupt- u. Realschule und GS Hesepe), das ehemalige VHS-Gebäude an der Georgstraße, zwei Turnhallen und das Verwaltungsgebäude in Hesepe zuständig. Die Betreuung der Gebäude, insbesondere auch bei Schulveranstaltungen nachmittags bzw. abends, wie z.B. bei Elternsprechtagen, übersteigt die Kapazitäten des Hausmeisters deutlich. Auch die Kontrolle der Gebäudeunterhaltungs- und Reinigungsarbeiten erfordert bei allen Hausmeistern immer größeren Aufwand. Kleinere Reparatur- bzw. Renovierungsarbeiten können bei der Belastung nicht mehr durch die Hausmeister selbst vorgenommen werden. Bei Krankheit eines Schulhausmeisters oder beim Winterdienst sind die Belastungsgrenzen erreicht. Eine Entlastung durch eine weitere Hausmeisterstelle ist daher dringend notwendig. Die Personalkosten der Stadt Bramsche für eine zusätzliche Stelle (Entgeltgruppe 5 TVöD, Stufe 3, Vollzeit) belaufen sich auf ca. 44.000,00 Euro.

 

Ebenfalls wurde eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden (0,51 Stellenanteile) für eine Ingenieurin eingerichtet. Die Kollegin erhält seit 08/2013 noch bis 03/2018 eine Rente auf Zeit. Das Arbeitsverhältnis ruht während dieser Zeit. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, ob sie zur Stadt Bramsche zurückkehrt, wurde die Stelle in den Stellenplan aufgenommen (vgl. auch Vorlage WP 11-16/764).

 

Im Bereich Ratsangelegenheiten sind für 2018 zwei Stellen ausgewiesen: Eine Stelle im Fachbereich 1 und eine Stelle unter „Elternzeit“. Der Stadt Bramsche liegt der Antrag auf Elternzeit der bereits im Mutterschutz befindlichen Kollegin zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor  (voraussichtlicher Geburtstermin Ende Februar 2018). Daher ist auch hier vorsorglich eine Stelle für die Kollegin vorzuhalten. Voraussichtlich wird sie aber Elternzeit in Anspruch nehmen, so dass nur die Stelle im Fachbereich 1 besetzt wird.

 

Entfallen sind dafür im Gegenzug zwei Vollzeitstellen (2,00) bei der Maßarbeit. Die beiden Kollegen sind inzwischen auf vakanten Stellen im Hause im Einsatz. Ebenfalls konnte die Personalreserve um 0,26 Stellenanteile auf 1,74 Vollzeitstellen reduziert werden. Verschiedene kleinere Einsparungen haben sich durch geringfügige Reduzierung von Wochenstunden in den einzelnen Fachbereichen ergeben. So wurde die Besetzung des Vorzimmers vom Verwaltungsvorstandes II um 0,19 Stellenanteile nach Gewährung einer Teilerwerbsminderungsrente einer Kollegin reduziert.

Zwei geringfügig Beschäftigte verringerten ihre Arbeitszeit, um unter der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben.

 

Zusammenfassend ergibt sich somit eine Stellenmehrung um 0,41 Vollzeitstellen.

 

Dem Personalrat wurde ein Entwurf des Stellenplanes 2018 zur Benehmensherstellung zugeleitet, ebenso der Gleichstellungsbeauftragten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellenpläne 2018 (Teil A und Teil B) werden als Bestandteil der Haushaltssatzung des Haushaltsplanes 2018 wie in der Anlage dargestellt beschlossen.