Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum
Vorlage
WP 16-21/0302
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum  am 20. Januar 2018 wurde Herr Ralf Klarmann zur Ernennung als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Klarmann erfüllt. 

 

Herr Klarmann soll die Nachfolge von Herrn Julian Tiemeyer als stellvertretender Ortsbrandmeister antreten, welcher durch das Ausscheiden von Herrn Hanfried Wessling zur Ernennung als Ortsbrandmeister vorgeschlagen wird (s. Vorlage WP 16-21/0301).

 

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Klarmann zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Ralf Klarmann zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.