Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum
Vorlage
WP 16-21/0301
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum  am 20. Januar 2018 wurde Herr Julian Tiemeyer zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Tiemeyer erfüllt.

 

Herr Tiemeyer nimmt seit dem 15. April 2016 die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum wahr und soll die Nachfolge von Herrn Hanfried Wessling als Ortsbrandmeister antreten, welcher auf eigenen Wunsch vor Ablauf der Wahlperiode zum 20.01.2018 ausgeschieden ist (s. Vorlage WP 16-21/0167). Herr Tiemeyer wurde ab dem 21.01.2018 mit der kommissarischen Wahrnehmung der Funktion des Ortsbrandmeisters beauftragt.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Tiemeyer zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Julian Tiemeyer zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.