Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche - Mitte
Vorlage
WP 16-21/0283
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte am 29.12.2017 wurde Herr Bastian Heuer zur Ernennung als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Herr Heuer nimmt die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bramsche – Mitte bereits seit dem 01.04.2012 wahr. Die sechsjährige Amtszeit endet gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG mit Ablauf des 31.03.2018.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Heuer zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bramsche - Mitte keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Bastian Heuer zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.