- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuc h (BauGB)
- Bezugsvorlagen WP 11-16/218, WP 16-21/0146-1 und WP 16-21/0146-2
Sachverhalt / Begründung:
Im Rahmen der Beschlussvorlage WP
11-16/218 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher
Sitzung am 22.11.2012 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
109 „Hinter Kellens Gärten, Kapshügel II“ im Ortsteil Engter beschlossen. Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innenverdichtung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Unter Anwendung der
genannten Rechtsgrundlagen wird von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich.
Die Änderung des Bebauungsplanes schafft zum einen Planungsrecht für die
Neuordnung einzelner Grundstücke im Teilbereich I (Bramscher
Allee/Sonnenblumenweg), indem eine Anpassung an die aktuellen
Grundstückszuschnitte erfolgt. Beim Verkauf des Flurstückes 124/1 wurde
vereinbart, dass der überbaubare Bereich auf dem genannten Flurstück reduziert
wird.
Zum anderen werden im Teilbereich II (Winkelstraße/Gartenweg) mit der
Umsetzung der Planung neue Wohnbauflächen geschaffen. Die Aussiedlung der
ehemaligen Hofstelle und der Verkauf des gesamten Flurstückes 86/14 an einen
Investor ermöglichen eine wohnbauliche Entwicklung mit Einzel- und Doppelhäusern
sowie eine neue Erschließung. Ein städtebaulicher Vertrag regelt die anteilige
Übernahme der Planungskosten durch den Investor. Mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes kann die gesamte Winkelstraße endgültig hergestellt (geplant
2018) und abgerechnet werden.
Mit der
Beschlussvorlage WP 16-21/0146-1 und WP
16-21/0146-2 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am
12.10.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hinter
Kellens Gärten, Kapshügel II“, 2. Änderung, einschließlich Begründung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hatte die
betroffene Öffentlichkeit vom 25.10. – 27.11.2017 die Möglichkeit, eine
Stellungnahme zur Planung abzugeben. Der
Entwurf der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 lag gem. § 3
Abs. 2 BauGB mit der Begründung für die Dauer eines Monats zu jedermanns
Einsicht öffentlich aus. Ort und Dauer der Offenlegung wurden am 18.10.2017 in
den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus ortsüblich bekannt
gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit der
E-Mail vom 20.10.2017 aufgefordert, sich gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis spätestens
zum 27.11.2017 zu dem Planentwurf und zu der Begründung zu äußern.
Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Von Seiten der
Öffentlichkeit (private Stellungnahmen) sind während der Auslegungsfrist keine
Anregungen und Hinweise eingegangen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil des
Satzungsbeschlusses.
Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials empfiehlt die
Verwaltung, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hinter Kellens Gärten,
Kapshügel II“ in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die
zugehörige Begründung und die Abwägungstabelle sind dieser Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
- Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
- Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hinter Kellens Gärten, Kapshügel II“ mit baugestalterischen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.