Der in der Ratssitzung am 07. Dezember 2017 eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 schließt im Ergebnishaushalt bei den ordentlichen Erträgen mit 48.575.200 € und den ordentlichen Aufwendungen mit 50.166.500 € unausgeglichen ab.

Hiernach beträgt der planmäßige Fehlbedarf des Haushaltsplanes für 2018 -1.591.300 €. Haushaltsrechtlich gilt der unausgeglichene Haushaltsplan 2018 nach § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, weil entsprechende Überschussrücklagen aus Vorjahren (rd. 10,5 Mio. €) vorhanden sind.

Der Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 43.683.200 € und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 46.378.100 € ab.

Der Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt hiernach -2.694.900 €. Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2018 reichen somit nicht aus, um alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren.

Für die Finanzierung der ordentlichen Tilgungsbeträge für 2018 in Höhe von 2.120.600 € stehen planmäßig keine Mittel zur Verfügung. Der Fehlbetrag wäre erforderlichenfalls über Liquiditätskredite zu finanzieren,  soweit keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind.

 

Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten betragen 5.676.500 € und die Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit 12.912.600 € veranschlagt.

 

Die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen 7.236.100 € und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) 2.120.600 €. Die planmäßige Netto-Neuverschuldung (Kreditaufnahme abzüglich Tilgungen) beläuft sich demnach auf 5.115.500 €.

 

Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 2018 von insgesamt rd. 12.912.600 € wird somit planmäßig eine Kreditaufnahme von 7.236.100 € erforderlich.

 

Die Hebesätze bei den Grundsteuern (Grundsteuer A = 340 v.H., Grundsteuer B = 350 v.H.) und bei der Gewerbesteuer (370 v.H.) bleiben nach der Erhöhung von 2015 unverändert.

 

Alle wesentlichen Inhalte wurden in dem Vorbericht zusammengefasst.

 

Die Empfehlungen der Ortsräte und der Fachausschüsse sowie Veränderungen bzw. Ergänzungen, die sich seit Einbringung des Haushaltes 2018 ergeben haben, werden nachgereicht bzw. in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, des Verwaltungsausschusses und des Rates vorgelegt.

 


Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2018,  die fortgeschriebene Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2021 und die Haushaltssatzung (siehe Anlage „Haushaltssatzung“) werden in Gestalt der fortgeschriebenen Veränderungsliste beschlossen.