Sachverhalt / Begründung:
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden (nachfolgend
„Gemeinden“) über die Beteiligung des Landkreises an den Schulsachkosten der
Gemeinden nach § 118 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) wurde 2014 neu gefasst.
Nach § 118 NSchG in Verbindung mit den hierzu erlassenen
Durchführungsvorschriften hat der Landkreis den Gemeinden für die
Sekundarschulen in ihrer Trägerschaft zwischen 55 % und 80 % der laufenden
Schulsachkosten zu erstatten. Diese Beteiligung des Landkreises an den
Schulsachkosten erfolgte vor dem Abschluss der genannten öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung in Form einer einheitlichen Pauschale pro Schüler. Die zurzeit
noch geltende Vereinbarung, welche am 31.12.2017
ausläuft, sah
erstmals keinen festen Pro-Schüler-Betrag vor, sondern ein Gesamtbudget,
dessen Verteilung nach der jeweiligen Anzahl der Schüler in den Sekundarschulen
jährlich neu berechnet wurde. Damit
wurde dem Umstand Rechnung getragen,
dass Schulsachkosten zu einem erheblichen Teil durch Fixkosten bestimmt
werden, die sich nicht im gleichen Umfang verändern, wie die Schülerzahlen. Es wurde daher ein
jährliches Budget vereinbart, das von 5,16 Mio. € in 2014 auf 5,29 Mio. € in
2017 ansteigen sollte. Obwohl somit keine Spitzabrechnung nach den
tatsächlichen Schulsachkosten erfolgt ist, kann aufgrund früher getätigter
Kostenberechnungen der Gemeinden davon ausgegangen werden, dass sich die
Kostenbeteiligung eher am unteren Rande des gesetzlichen Rahmens bewegte. Eine
Aktualisierung unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung war daher bereits
in § 6 der Vereinbarung dergestalt vorgesehen, dass deren Geltung bis Ende 2017
befristet und eine Überprüfung der Angemessenheit für die Folgejahre vereinbart
war.
Ende 2016 wurde den Gemeinden durch
den Landkreis Osnabrück in Aussicht gestellt, dass das Budget bereits in 2017
um rund 1,1 Mio. € angehoben werden soll.
In der Bürgermeisterkonferenz am 14.06.2017 wurde mit dem Landkreis
vereinbart, dass das Budget für die Schulsachkostenerstattung für 2017 neu auf
6,4 Mio. € festgelegt werden soll. Ab dem Jahr 2018 erhöht sich dieses Budget
dann um 1% pro Jahr. Das Gesamtbudget wird entsprechend der amtlichen
Schülerzahlen der Haupt-, Real- und Oberschulen des jeweiligen Vorjahres auf
die Gemeinden verteilt.
Die Bürgermeisterkonferenz hat sich
ferner darauf verständigt, dass die Kreisschulbaukasse weiterhin ruhen soll.
Grundsätzlich sieht § 118 NSchG vor, dass sich die Landkreise an den Kosten von
Schulbaumaßnahmen durch die Unterhaltung einer Kreisschulbaukasse beteiligen, die
zu zwei Dritteln vom Landkreis und zu
einem Drittel durch eine Umlage von den Gemeinden finanziert wird. Im Landkreis
Osnabrück ist bereits vor vielen Jahren das Ruhen der Kreisschulbaukasse im
Einvernehmen mit allen Gemeinden vereinbart worden. Das bedeutet, dass keine
Umlage zur Finanzierung der Kreisschulbaukasse erhoben wird und grundsätzlich
förderfähige Schulbaumaßnahmen durch den Landkreis Osnabrück nicht bezuschusst
werden. Zudem werden seitens des Landkreises Einzelfördermaßnahmen im Rahmen von
Schulneubauten bzw. Schulsanierungen nicht durchgeführt.
Stattdessen beteiligt sich der
Landkreis Osnabrück an den Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. -setzung
der Sek-I-Schulgebäude der Gemeinden. Bisher wurde die Auffassung vertreten,
dass diese Aufwendungen mit der Schulsachkostenbeteiligung abgegolten sind. Im
Rahmen der Neuverhandlungen der Schulsachkostenvereinbarung konnte eine
Einigung dahingehend erzielt werden, dass ab
dem Jahr 2018 dafür ein
Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 96,25 € zur Verfügung gestellt wird. Die
Festsetzung erfolgt auf der Basis der amtlichen Schülerzahlen des jeweiligen
Vorjahres. Der Pro-Schüler-Betrag erhöht sich ab dem Jahr 2019 jährlich um 1%.
Diese Beträge werden zusätzlich zu dem Budget für die Sachkostenerstattung
gezahlt.
Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten. Sie soll dann bis zum 31.12.2022 gelten. Hintergrund für diese
fünfjährige Laufzeit ist, dass zukünftig die politischen Gremien jeweils für
eine Wahlperiode eine Regelung beschließen sollen. Auf diese Weise sollen die
Gemeinden und der Landkreis Planungssicherheit erhalten.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
25.09.2017 einstimmig die Eckpunkte der Neuregelung für die Vereinbarung
beschlossen.
Die abzuschließende Vereinbarung ist
als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen der Neuregelung für die Vereinbarung zu den
Schulsachkosten
Nach der bisherigen Regelung zur
Schulsachkostenerstattung durch den Landkreis Osnabrück ergab der Zuschuss für
Schüler des Sekundarbereichs I bei einem Gesamtbudget in 2017 von 5.284.000 €
einen Sachkostenbetrag je Schüler/in von 500,43 €.
Durch die Erhöhung des Gesamtbudgets ab 2017 auf
6.400.000 € ergibt sich – bei insgesamt 10.599 Schülern, die im Landkreis eine
Haupt-, Real- oder Oberschule im Schuljahr 2016/2017 besuchten – ein neuer
Sachkostenbetrag je Schüler/in von 606,12 €.
In 2017
erhöht sich damit die Zahlung des Landkreises für die Hauptschüler in
Bramsche (274 Schüler einschl. 32 Schülern in den früheren Sprachlernklassen
der HS in der LAB Hesepe) von 137.116,77
€ auf 166.076,34 €.
In 2018 ist danach – unter
Berücksichtigung der jährlichen Steigerung des Gesamtbudgets um 1 % (in 2018
also auf 6.464.000 €) – mit folgender
Sachkostenerstattung des Landkreises an die Stadt Bramsche zu rechnen:
Für 210 Hauptschüler
(SJ 2017/2018 – keine Sprachlernklassen) X rd. 612 € = ca. 128.520 €
Für die 115 Schüler der Realschule, die seit dem Schuljahr 2017/2018 im Gebäude
Heinrichstraße unterrichtet werden, ist dann ebenfalls eine
Sachkostenerstattung in Höhe von ca.
70.380 € zu erwarten.
Hinzu kommt nach § 3 (neu) der Vereinbarung ab dem Jahr 2018 die Beteiligung des
Landkreises an den Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. –setzung der
Schulgebäude der Gemeinden. Der Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 96,25 € in 2018
ergibt für die Haupt- und die Realschüler (in der Heinrichstraße) eine
Gesamterstattung in Höhe von 31.281,25
€.
Sachkostenerstattung der Stadt Bramsche für die Schüler an der IGS
Bramsche
Nach der Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück
über die Erstattung von Sachkosten für Schüler aus Bramsche an der IGS zahlt
die Stadt einen jährlichen Schulsachkostenbetrag in folgender Höhe:
Der Sachkostenbetrag wird für anteilig 70 % der
Schüler (geschätzter Anteil der
IGS-Schüler, die ohne das Bestehen der IGS die Hauptschule oder die
Realschule in städtischer Trägerschaft besuchen würden) an den Landkreis
gezahlt, allerdings nicht in voller Höhe, sondern zu 45 von 55 anteilig.
Grund hierfür ist, dass der Landkreis ja 55 % der
Schulsachkosten für die Schulen in städtischer Trägerschaft tragen muss und der
kalkulatorische „Eigenanteil“ der Stadt
demnach „nur“ 45 % beträgt.
(Berechnungsbeispiel - 500 € : 55 x 45 = 409,09 €)
Die Erhöhung des Pro-Schüler-Betrages von rd. 500 €
auf 606 € führt in 2017 dazu, dass
die Sachkostenerstattung der Stadt an den Landkreis für die Bramscher Schüler –
„anteilig“ 70 % HS/RS-Schüler = 116
Schüler - an der IGS Bramsche sich von
rd. 47.500 € auf rd. 57.600 € erhöht.
Für das Jahr 2018
ist bei geschätzten 240 Schülern aus Bramsche (davon 70 % HS/RS = 168 Schüler)
mit einer Sachkostenerstattung an den Landkreis in Höhe von rd. 84.000 € zu rechnen.
Die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Bramsche sollen durch die
nachfolgende Vergleichsberechnung deutlich gemacht werden (SkE =
Schulsachkostenerstattung):
Vergleich mit und ohne Erhöhung:
Haushalt 2017 ohne
Erhöhung der SkE (500,43 €)
SkE für 274
Hauptschüler 166.076 € 137.116
€
Abzgl. SkE für IGS 57.600 € 47.500 €
Verbleibende Einn. 108.476
€ 89.616 €
SALDO Einnahme SkE neu zu alt 18.860
€
Haushalt 2018 ohne
Erhöhung der SkE (500,43 €)
SkE für 210
Hauptschüler 128.520 € 105.000 €
SkE für 115 Realschüler 70.380 € 57.549 €
(im Geb. Heinrichstr.)
Abzgl. SkE für IGS 84.000 € 68.793 €
Verbleibende Einn. 114.900
€ 93.756 €
SALDO Einnnahme SkE neu zu alt 21.144
€
Plus „Instandhalt.-Pauschale“ nach § 3 31.281,25
€
Vergleich 2017 und 2018:
Im direkten Vergleich der Gesamtsummen beider
Haushaltsjahre ergibt sich aufgrund der veränderten Schülerzahlen dagegen
folgendes Ergebnis:
Gesamt-Einnahme SkE 2017: 108.476 €
Gesamt-Einnahme SkE 2018: 114.900 €
Mehreinnahme
SkE 2018: 6.424 €
zzgl. Pauschale nach § 3: 31.291,25 €
Gesamt- Mehreinnahme 2018:
37.705,25 €
Beschlussvorschlag:
Die
Stadt Bramsche schließt mit dem Landkreis Osnabrück die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zu den Schulsachkosten nach § 118 NSchG in der anliegenden Fassung
ab.