Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Erstattung von Schulsachkosten
Vorlage
WP 16-21/0247
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden (nachfolgend „Gemeinden“) über die Beteiligung des Landkreises an den Schulsachkosten der Gemeinden nach § 118 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) wurde 2014 neu gefasst. Nach § 118 NSchG in Verbindung mit den hierzu erlassenen Durchführungsvorschriften hat der Landkreis den Gemeinden für die Sekundarschulen in ihrer Trägerschaft zwischen 55 % und 80 % der laufenden Schulsachkosten zu erstatten. Diese Beteiligung des Landkreises an den Schulsachkosten erfolgte vor dem Abschluss der genannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in Form einer einheitlichen Pauschale pro Schüler. Die zurzeit noch geltende Vereinbarung, welche am  31.12.2017 ausläuft,  sah  erstmals keinen festen Pro-Schüler-Betrag vor, sondern ein Gesamtbudget, dessen Verteilung nach der jeweiligen Anzahl der Schüler in den Sekundarschulen jährlich neu berechnet wurde.  Da­mit wurde dem   Umstand Rechnung getragen, dass Schulsachkosten zu einem erheblichen Teil durch Fix­kosten bestimmt werden, die sich nicht im gleichen Umfang verändern,  wie die Schülerzahlen. Es wurde daher ein jährliches Budget vereinbart, das von 5,16 Mio. € in 2014 auf 5,29 Mio. € in 2017 ansteigen sollte. Obwohl somit keine Spitzabrechnung nach den tatsächlichen Schulsachkosten erfolgt ist, kann aufgrund früher getätigter Kostenberechnungen der Gemeinden davon ausgegangen werden, dass sich die Kostenbeteiligung eher am unteren Rande des gesetzlichen Rahmens bewegte. Eine Aktualisierung unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung war daher bereits in § 6 der Vereinbarung dergestalt vorgesehen, dass deren Geltung bis Ende 2017 befristet und eine Überprüfung der Angemessenheit für die Folgejahre vereinbart war.

 

Ende 2016 wurde den Gemeinden durch den Landkreis Osnabrück in Aussicht gestellt, dass das Budget bereits in 2017 um rund 1,1 Mio. € angehoben werden soll.

 

In der Bürgermeisterkonferenz am 14.06.2017 wurde mit dem Landkreis vereinbart, dass das Budget für die Schulsachkostenerstattung für 2017 neu auf 6,4 Mio. € festgelegt werden soll. Ab dem Jahr 2018 erhöht sich dieses Budget dann um 1% pro Jahr. Das Gesamtbudget wird entspre­chend der amtlichen Schülerzahlen der Haupt-, Real- und Oberschulen des jeweiligen Vor­jahres auf die Gemeinden verteilt.

 

Die Bürgermeisterkonferenz hat sich ferner darauf verständigt, dass die Kreisschulbaukasse weiterhin ruhen soll. Grundsätzlich sieht § 118 NSchG vor, dass sich die Landkreise an den Kosten von Schulbaumaßnahmen durch die Unterhaltung einer Kreisschulbaukasse beteiligen, die zu zwei Dritteln  vom Landkreis und zu einem Drittel durch eine Umlage von den Gemeinden finanziert wird. Im Landkreis Osnabrück ist bereits vor vielen Jahren das Ruhen der Kreisschulbaukasse im Einvernehmen mit allen Gemeinden vereinbart worden. Das bedeutet, dass keine Umlage zur Finanzierung der Kreisschulbau­kasse erhoben wird und grundsätzlich förderfähige Schulbaumaßnahmen durch den Land­kreis Osnabrück nicht bezuschusst werden. Zudem werden seitens des Landkreises Einzel­fördermaßnahmen im Rahmen von Schulneubauten bzw. Schulsanierungen nicht durchge­führt.

 

Stattdessen beteiligt sich der Landkreis Osnabrück an den Aufwendungen für die Instand­haltung bzw. -setzung der Sek-I-Schulgebäude der Gemeinden. Bisher wurde die Auffassung vertreten, dass diese Aufwendungen mit der Schulsachkostenbeteiligung abgegolten sind. Im Rahmen der Neuverhandlungen der Schulsachkostenvereinbarung konnte eine Einigung dahingehend erzielt werden, dass ab  dem Jahr 2018  da­für ein Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 96,25 € zur Verfügung gestellt wird. Die Festsetzung er­folgt auf der Basis der amtlichen Schülerzahlen des jeweiligen Vorjahres. Der Pro-Schüler-Betrag erhöht sich ab dem Jahr 2019 jährlich um 1%. Diese Beträge werden zusätzlich zu dem Budget für die Sachkostenerstattung gezahlt.

 

Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten. Sie soll dann bis zum 31.12.2022 gelten. Hintergrund für diese fünfjährige Laufzeit ist, dass zukünftig die politi­schen Gremien jeweils für eine Wahlperiode eine Regelung beschließen sollen. Auf diese Weise sollen die Gemeinden und der Landkreis Planungssicherheit erhalten.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.09.2017 einstimmig die Eckpunkte der Neuregelung für die Vereinbarung beschlossen.

 

Die abzuschließende Vereinbarung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen der Neuregelung für die Vereinbarung zu den Schulsachkosten

 

Nach der bisherigen Regelung zur Schulsachkostenerstattung durch den Landkreis Osnabrück ergab der Zuschuss für Schüler des Sekundarbereichs I bei einem Gesamtbudget in 2017 von 5.284.000 € einen Sachkostenbetrag je Schüler/in von 500,43 €.

 

Durch die Erhöhung des Gesamtbudgets ab 2017 auf 6.400.000 € ergibt sich – bei insgesamt 10.599 Schülern, die im Landkreis eine Haupt-, Real- oder Oberschule im Schuljahr 2016/2017 besuchten – ein neuer Sachkostenbetrag je Schüler/in von 606,12 €.

 

In 2017 erhöht sich damit die Zahlung des Landkreises für die Hauptschüler in Bramsche (274 Schüler einschl. 32 Schülern in den früheren Sprachlernklassen der HS in der LAB Hesepe) von 137.116,77 € auf 166.076,34 €.

 

In 2018 ist danach – unter Berücksichtigung der jährlichen Steigerung des Gesamtbudgets um 1 % (in 2018 also auf 6.464.000 €) – mit folgender Sachkostenerstattung des Landkreises an die Stadt Bramsche zu rechnen:

 

Für 210 Hauptschüler (SJ 2017/2018 – keine Sprachlernklassen) X rd. 612 € = ca. 128.520 €

 

Für die 115 Schüler der Realschule, die seit dem Schuljahr 2017/2018 im Gebäude Heinrichstraße unterrichtet werden, ist dann ebenfalls eine Sachkostenerstattung in Höhe von ca. 70.380 € zu erwarten.

 

Hinzu kommt nach § 3 (neu) der Vereinbarung ab dem Jahr 2018 die Beteiligung des Landkreises an den Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. –setzung der Schulgebäude der Gemeinden. Der Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 96,25 € in 2018 ergibt für die Haupt- und die Realschüler (in der Heinrichstraße) eine Gesamterstattung in Höhe von 31.281,25 €.

 

Sachkostenerstattung der Stadt Bramsche für die Schüler an der IGS Bramsche

 

Nach der Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Erstattung von Sachkosten für Schüler aus Bramsche an der IGS zahlt die Stadt einen jährlichen Schulsachkostenbetrag in folgender Höhe:

Der Sachkostenbetrag wird für anteilig 70 % der Schüler (geschätzter Anteil der  IGS-Schüler, die ohne das Bestehen der IGS die Hauptschule oder die Realschule in städtischer Trägerschaft besuchen würden) an den Landkreis gezahlt, allerdings nicht in voller Höhe, sondern zu 45 von 55 anteilig.

Grund hierfür ist, dass der Landkreis ja 55 % der Schulsachkosten für die Schulen in städtischer Trägerschaft tragen muss und der kalkulatorische „Eigenanteil“  der Stadt demnach „nur“ 45 % beträgt.

(Berechnungsbeispiel - 500 € : 55 x 45 = 409,09 €)

 

Die Erhöhung des Pro-Schüler-Betrages von rd. 500 € auf 606 € führt in 2017 dazu, dass die Sachkostenerstattung der Stadt an den Landkreis für die Bramscher Schüler – „anteilig“ 70 % HS/RS-Schüler =  116 Schüler - an der IGS Bramsche sich von rd. 47.500 € auf rd. 57.600 € erhöht.

 

Für das Jahr 2018 ist bei geschätzten 240 Schülern aus Bramsche (davon 70 % HS/RS = 168 Schüler) mit einer Sachkostenerstattung an den Landkreis in Höhe von rd. 84.000 € zu rechnen.

 

Die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Bramsche sollen durch die nachfolgende Vergleichsberechnung deutlich gemacht werden (SkE = Schulsachkostenerstattung):

 

 Vergleich mit und ohne Erhöhung:

Haushalt 2017                                                                                   ohne Erhöhung der SkE (500,43 €)

SkE für 274 Hauptschüler             166.076 €                                             137.116 €

Abzgl. SkE für IGS                               57.600 €                                                47.500 €

Verbleibende Einn.                         108.476 €                                               89.616 €

 

SALDO  Einnahme SkE neu zu alt                                                               18.860 €

Haushalt 2018                                                                                   ohne Erhöhung der SkE (500,43 €)

SkE für 210 Hauptschüler             128.520 €                                             105.000 €

SkE für  115 Realschüler                  70.380 €                                                57.549 €

(im Geb. Heinrichstr.)

 

Abzgl. SkE für IGS                               84.000 €                                                68.793 €

Verbleibende Einn.                         114.900 €                                               93.756 €

 

SALDO Einnnahme SkE  neu zu alt                                            21.144 €

 

Plus „Instandhalt.-Pauschale“ nach § 3                                 31.281,25 €

 

 

Vergleich 2017 und 2018:

 

Im direkten Vergleich der Gesamtsummen beider Haushaltsjahre ergibt sich aufgrund der veränderten Schülerzahlen dagegen folgendes Ergebnis:

 

 

Gesamt-Einnahme SkE 2017:      108.476 €

Gesamt-Einnahme SkE 2018:      114.900 €

Mehreinnahme      SkE 2018:          6.424 €     

zzgl. Pauschale nach § 3:                  31.291,25 €

Gesamt- Mehreinnahme 2018:     37.705,25 €

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche schließt mit dem Landkreis Osnabrück die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu den Schulsachkosten nach § 118 NSchG in der anliegenden Fassung ab.