Betreff
Festlegung der Gesamthöhe der Windenergieanlagen (WEA) bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 „Windpark Balkum / Hesepe“
Vorlage
WP 16-21/0235
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 25.06.2015 die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 „Windpark Balkum / Hesepe“ beschlossen. Die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 erfolgt, da sich ein Investor die im RROP dargestellte Windvorrangfläche gesichert hat und dort die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) als Bürgerwindpark beabsichtigt. Ebenfalls beabsichtigt der Betreiber des vorhandenen Windparks die Erweiterung seines Windparks um zwei zusätzliche WEA im Umfeld der ehemaligen Hofstelle Riesau. Für die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages mit den genannten Vorhabenträgern erforderlich. Dieser ist bislang an einer Festsetzung der geplanten WEA mit einer Gesamthöhe von maximal 150 m über der natürlich gewachsenen Geländeoberfläche gescheitert.

 

Mit Schreiben vom 12.10.2017 beantragt die Betreiberin des vorhandenen Windparks Balkum erneut für die Errichtung zusätzlicher Windenergieanlagen die Gesamthöhe auf 200 m festzusetzen. Sie begründet dieses damit, dass aufgrund der letzten Entwicklungen in der deutschen Windindustrie Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 150 Metern nicht mehr Stand der Technik seien und im Gebiet der Stadt Bramsche bereits neue Windparks mit einer Gesamthöhe von 200 Meter errichtet wurden. Zudem führe das neu eingeführte Ausschreibungsmodel des Bundes dazu, dass Windstandorte mit Höhenbegrenzungen auf 150 Metern nicht mehr wirtschaftlich seien.

 

Die gleichen Argumente werden für die geplante Windenergieanlage auf dem Vorrangstandort (Potentialfläche 20) zwischen dem ehemaligen Flugplatz Hesepe und der Ueffelner Aue vorgetragen. Für diesen Standort hat der Vorhabenträger bereits beim Landkreis Osnabrück einen Antrag auf Genehmigung einer Windenergieanlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt. Das Genehmigungsverfahren wurde bislang mit der Begründung zurückgestellt, dass die Stadt Bramsche für diesen Standort und den vorhandenen Windpark Balkum den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 gefasst hat und sich dieser Bebauungsplan zusammen mit der  27. Flächennutzungsplanänderung im Verfahren befindet. Der Vorhabenträger hat gegen die Zurückstellung Widerspruch eingelegt. Diesen begründet der Vorhabenträger damit, dass er mit einer durchgeplanten 150 Meter hohen Windenergieanlage, die als Bürgerwindenergieanlage betrieben werden soll, bereits an zwei Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur teilgenommen hat. Die Bundesnetzagentur führt seit dem 1. Mai 2017 Ausschreibungen für die Ermittlung der finanziellen Förderung von Windenergieanlagen an Land durch. Der ermittelte anzulegende Wert dient als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Zahlungsanspruchs (Marktprämie). Im Jahr 2017 werden insgesamt drei Gebotsrunden – im Mai, August und Dezember – durchgeführt. In der ersten Ausschreibungsrunde, die im Mai 2017 stattfand, lag der Höchstzuschlag mit 5,78 ct/kWh unterhalb des Gebotes des Vorhabenträgers. Aus Sicht des Vorhabenträgers hätte dieser für eine WEA mit einer Gesamtanlagenhöhe von 200 Meter bei einem Höchstzuschlag von 5,78 ct/kWh einen wirtschaftlichen Betrieb darstellen können. In der zweiten Ausschreibungsrunde, die im August 2017 stattfand, lag der Zuschlagswert bei 4,29 ct/kWh. Damit ist die zugeteilte Vergütung nochmals massiv reduziert worden. Auch bei dieser Ausschreibungsrunde hat der Vorhabenträger erneut keinen Zuschlag erhalten. Auch hier hätte laut Aussage des Vorhabenträgers aufgrund einer verbesserten Einkaufssituation ein wirtschaftlicher Betrieb für eine WEA mit einer Gesamtanlagehöhe von 200 Meter bei einem Zuschlag von 4,29 ct/kWh dargestellt werden können. Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 150 Meter sind aus Sicht des Vorhabenträgers nicht wirtschaftlich zu betreiben, da er im Ausschreibungsverfahren nur mit Windenergieanlageprojekten konkurriert, die alle eine Gesamthöhe von 200 Meter und mehr aufweisen.

 

Inwieweit der Betrieb von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 150 Metern wirtschaftlich oder nichtwirtschaftlich möglich ist, kann seitens der Verwaltung nicht beurteilt werden, da als Nachweis hierzu kein entsprechendes Wirtschaftlichkeitsgutachten vorliegt.

 

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 „Windpark Balkum / Hesepe“ wurde eine Visualisierung erstellt, in der sowohl die vorhandenen WEA-Standorte im Windpark Balkum mit einer Gesamthöhe von 150 Metern als auch die geplanten WEA-Standorte vergleichsweise mit einer Gesamthöhe von 150 und 200 Metern dargestellt werden. Die Visualisierung wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und im Ortsrat Hesepe vorgestellt. Aufgrund der mit der Visualisierung dargestellten erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes durch die geplanten Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 200 Metern haben sich sowohl der Ortsrat Hesepe, als auch die Vertreter der im Rat der Stadt vertretenen Parteien mehrheitlich dahingehend geäußert, dass im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 „Windpark Balkum / Hesepe“ die Gesamthöhe der WEA von 150 Metern nicht überschritten werden soll.

 

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass eine Bewertung des Landschaftsbildes in der Regel nach der Methode Breuer erfolgt. Danach ist das Landschaftsbild mindestens in einem Umkreis der 15-fachen Anlagenhöhe um die Windenergieanlagen als erheblich beeinträchtigt anzusehen. Bei einer Erweiterung des vorhandenen Windparks mit Windenergieanlagen von 200 Meter Gesamthöhe geht die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes weit über den Bereich hinaus, der bereits durch die vorhandenen 150 Meter hohen Windenergieanlagen vorbelastet ist. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild nach der Methode Breuer werden in der Sitzung anhand einer Karte dargestellt.


Beschlussvorschlag:

Im Zuge der Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 124 „Windpark Balkum / Hesepe“ wird für die Errichtung zusätzlicher Windenergieanlagen (WEA) sowohl im bestehenden Windpark Balkum als auch für den im Regionalen Raumordnungsprogramm als Vorrangstandort für Windenergiegewinnung dargestellten Teilbereich nördlich des ehemaligen Flugplatzes Hesepe (Potentialfläche 20 „Ueffelner Aue“) die Gesamthöhe der WEA auf maximal 150 m über der natürlich gewachsenen Geländehöhe festgesetzt. Die Festsetzung der Gesamthöhe der WEA erfolgt analog der Festsetzung im zur Zeit rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 „Windpark Balkum“. Der Geltungsbereich der Neuaufstellung umfasst den vorhandenen Windpark Balkum sowie eine ca. 6,5 Hektar große Fläche westlich der B 68, zwischen dem ehemaligen Flugplatz Hesepe und der Ueffelner Aue.