Betreff
Bebauungsplan Nr. 109 "Hinter Kellens Gärten, Kapshügel II" mit baugestalterischen Festsetzungen, 2. Änderung
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (Baugesetzbuch) - Bezugsvorlage WP 11-16/218 und WP 11-26/0146-1
Vorlage
WP 16-21/0146-2
Aktenzeichen
61-26-109.2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Nach der Beratung des Planentwurfes zum Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 109, 2. Änderung im Ortsrat Engter am 07.09.2017 ist ein Eigentümer mit einem Änderungswunsch an die Stadt herangetreten. Die geringfügige Änderung sieht vor, dass der überbaubare Bereich auf dem Flurstück 73/12 westlich der Winkelstraße in der Flur 11, Gemarkung Engter, um 1,50 m in südwestliche Richtung erweitert wird. Auf dem Grundstück soll ein altes Fachwerkhaus aus Evinghausen aufgebaut werden, das ein ansprechendes Ensemble mit den umliegenden Fachwerkbauten bildet. Eine Beeinträchtigung der als erhaltenswert festgesetzten Bäume auf dem Flurstück ist durch die Änderung nicht zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf für die geplante Bebauungsplanänderung einschl. der Begründung (WP 16-21/0146-1) entsprechend des Beschlussvorschlages mit der genannten Änderung zu beschließen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen.

 

Der Offenlegungsbeschluss für die oben genannte Bebauungsplanänderung wurde fälschlicherweise bereits im Verwaltungsausschuss am 21.09.2017 entschieden ohne den Fachausschuss zu beteiligen. Der Planentwurf wird nunmehr im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung am 12.10.2017 beraten und anschließend nochmals dem Verwaltungsausschuss am 12.10.2017 zur Entscheidung vorgelegt.  


Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hinter Kellens Gärten, Kapshügel II“ mit baugestalterischen Festsetzungen, 2. Änderung und der Entwurf der Begründung werden mit einer Änderung gegenüber der Vorberatung des Ortsrates Engter vom 07.09.2017 beschlossen. Der überbaubare Bereich auf dem Flurstück 73/12 westlich der Winkelstraße in der Flur 11, Gemarkung Engter, wird um 1,50 m in südwestliche Richtung erweitert.