- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (Baugesetzbuch) - Bezugsvorlage WP 11-16/218 und WP 11-26/0146-1
Sachverhalt
/ Begründung:
Nach der Beratung des Planentwurfes zum
Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 109, 2. Änderung im Ortsrat
Engter am 07.09.2017 ist ein Eigentümer mit einem Änderungswunsch an die Stadt
herangetreten. Die geringfügige Änderung sieht vor, dass der überbaubare
Bereich auf dem Flurstück 73/12 westlich der Winkelstraße in der Flur 11,
Gemarkung Engter, um 1,50 m in südwestliche Richtung erweitert wird. Auf dem
Grundstück soll ein altes Fachwerkhaus aus Evinghausen aufgebaut werden, das
ein ansprechendes Ensemble mit den umliegenden Fachwerkbauten bildet. Eine
Beeinträchtigung der als erhaltenswert festgesetzten Bäume auf dem Flurstück
ist durch die Änderung nicht zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf
für
die geplante Bebauungsplanänderung einschl. der Begründung (WP 16-21/0146-1) entsprechend des Beschlussvorschlages mit der genannten Änderung zu beschließen, die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen
Auslegung zu beteiligen.
Der Offenlegungsbeschluss für die oben genannte
Bebauungsplanänderung wurde fälschlicherweise bereits im Verwaltungsausschuss
am 21.09.2017 entschieden ohne den Fachausschuss zu beteiligen. Der Planentwurf
wird nunmehr im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung am 12.10.2017
beraten und anschließend nochmals dem Verwaltungsausschuss am 12.10.2017 zur
Entscheidung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hinter Kellens Gärten,
Kapshügel II“ mit baugestalterischen Festsetzungen, 2. Änderung und der Entwurf
der Begründung werden mit einer Änderung gegenüber der Vorberatung des
Ortsrates Engter vom 07.09.2017 beschlossen. Der überbaubare Bereich auf dem
Flurstück 73/12 westlich der Winkelstraße in der Flur 11, Gemarkung Engter,
wird um 1,50 m in südwestliche Richtung erweitert.