Betreff
Berufung der hauptberuflich beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
WP 16-21/0194
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

 

Im Rahmen eines Auswahlverfahrens zur Wiederbesetzung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Ruhestand von Frau Große-Brauckmann wurde Frau Maria Stuckenberg als geeignetste Bewerberin von einer Auswahlkommission unter Beteiligung von Vertretern aller Ratsfraktionen vorgeschlagen.

 

Wegen der Einzelheiten des Auswahlverfahrens, das auch mit der Wiederbesetzung der Stelle für die Leitung des Familienbüros verbunden worden ist, wird auf die Personalvorlage WP 16-21/0192 verwiesen, welche dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal und dem Verwaltungsausschuss vorgelegt worden ist.

 

Über die Berufung der hauptberuflich beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten entscheidet gem. § 8 (2) des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der Rat.

 

Frau Stuckenberg ist derzeit mit 30 Wochenstunden als Ehrenamtskoordinatorin bei der Stadt Bramsche beschäftigt. In dieser Funktion ist Frau Stuckenberg der Entgeltgruppe 8 zugeordnet.

Es ist beabsichtigt, diese Tätigkeit ab dem 01.11.2017 auf 19 Wochenstunden zu reduzieren, so dass Frau Stuckenberg ab November 2017 mit 20 Wochenstunden als Gleichstellungsbeauftragte und mit 19 Wochenstunden als Ehrenamtskoordinatorin beschäftigt werden könnte.

Die Eingruppierung erfolgt dann nach den tarifrechtlichen Bestimmungen einheitlich in Entgeltgruppe 10 TVöD. 

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Beschlussvorschlag:

 

Frau Maria Stuckenberg wird ab dem 01.11.2017 mit 20 Wochenstunden zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bramsche berufen. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 10 TVöD.