Betreff
Jahresabschluss 2016
Vorlage
WP 16-21/0177
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Stadt Bramsche hat nach § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss für 2016 ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen.

Der Jahresabschluss besteht aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind der Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht der ins folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen als Anlage beizufügen.

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses und der Bilanz 2016 wurde am 30.03.2017 vom Bürgermeister festgestellt.

 

Der Beschluss des Rates über den Jahresabschluss 2016 und die Entlastung des Bürgermeisters über den Vollzug der Haushaltswirtschaft 2016 erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (31.12.2017).

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der Bestandteile des Jahresabschlusses erläutert und die Ergebnisse der Ergebnis- und Finanzrechnung den Haushaltsansätzen gegenübergestellt.

 

Eine ausführlichere Begründung ist dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2016 zu entnehmen.

 

  1. Ergebnisrechnung 2016

 

Ordentliche Erträge

50.838.118,27

Ordentliche Aufwendungen

47.156.247,50

Ordentliches Ergebnis

3.681.870,77

 

Außerordentliche Erträge

1.555.090,06

Außerordentliche Aufwendungen

3.287.958,27

Außerordentliches Ergebnis

-1.732.868,21

 

  1. Finanzrechnung 2016

 

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

47.599.692,26

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

40.505.997,16

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

7.093.695,10

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

9.568.907,13

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

11.049.331,71

Saldo aus Investitionstätigkeit

-1.480.424,58

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.200.000,00

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.843.947,22

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-643.947,22

 

Finanzierungsmittelüberschuss

5.613.270,52

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-643.947,22

Finanzierungsmittelbestand

4.969.323,30

 

Haushaltsunwirksame Einzahlungen

58.755.269,43

Haushaltsunwirksame Auszahlungen

61.773.628,70

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

-3.018.359,27

 

Finanzierungsmittelbestand

4.969.323,30

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

-3.018.359,27

Saldo der Finanzrechnung

1.950.964,03

 

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

3.869.467,55

Saldo der Finanzrechnung

1.950.964,03

Endbestand an Zahlungsmitteln

5.820.431,58

 


 

  1. Bilanz

 

Bilanz zum 31.12.2016

1.

Imm. Vermögen

10.264.658,27

1.

Nettoposition

112.764.857,39

2.

Sachvermögen

137.697.974,06

2.

Schulden

37.350.023,94

3.

Finanzvermögen

12.771.614,88

3.

Rückstellungen

16.556.707,00

4.

Liquide Mittel

5.850.431,58

4.

Passive Rechnungsabr.

0

5.

Aktive Rechnungsabr.

116.909,54

 

 

 

 

Bilanzsumme

166.671.588,33

 

Bilanzsumme

166.671.588,33

 

  1. Stand der Rücklagen aus Überschüssen

 

Die Rücklage setzt sich aus Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zusammen.

 

Rücklage aus Überschüssen Ordentliches Ergebnis

4.486.139,12

Rücklage aus Überschüssen Außerordentliches Ergebnis

4.159.932,96

Rücklage insgesamt

8.646.072,08

 

Diese Rücklage wird durch das Jahresergebnis um insgesamt 1.949.002,56 € aufgestockt.

 

Jahresüberschuss – ordentliches Ergebnis

3.681.870,77

Jahresfehlbetrag – außerordentliches Ergebnis

-1.732.868,21

 

  1. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bramsche

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 156 NKomVG geprüft und unter Nr. 5.3 des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 den folgenden Bestätigungsvermerk gemacht:

 

Es wird bestätigt, dass

 

-       der Haushaltsplan eingehalten wurde,

-       die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

-       bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und

-       das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet worden sind und bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen nach den  geltenden Vorschriften verfahren wurde.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2016, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt Bramsche entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss 2016 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2016 die Entlastung.

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.681.870,77 € ist gem.

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von - 1.732.868,21 € ist gemäß

§ 24 Abs. 3 GemHKVo mit der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.159.932,96 zu verrechnen.