Sachverhalt / Begründung:
Der
Jahresabschluss besteht aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer
Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind der Rechenschaftsbericht, eine
Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine
Übersicht der ins folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen als
Anlage beizufügen.
Die
Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses und der Bilanz 2016 wurde
am 30.03.2017 vom Bürgermeister festgestellt.
Der
Beschluss des Rates über den Jahresabschluss 2016 und die Entlastung des
Bürgermeisters über den Vollzug der Haushaltswirtschaft 2016 erfolgt innerhalb
der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (31.12.2017).
Im
Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der Bestandteile des
Jahresabschlusses erläutert und die Ergebnisse der Ergebnis- und Finanzrechnung
den Haushaltsansätzen gegenübergestellt.
Eine
ausführlichere Begründung ist dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss mit
Rechenschaftsbericht 2016 zu entnehmen.
- Ergebnisrechnung 2016
Ordentliche
Erträge |
50.838.118,27 |
Ordentliche
Aufwendungen |
47.156.247,50 |
Ordentliches Ergebnis |
3.681.870,77 |
Außerordentliche
Erträge |
1.555.090,06 |
Außerordentliche
Aufwendungen |
3.287.958,27 |
Außerordentliches Ergebnis |
-1.732.868,21 |
- Finanzrechnung 2016
Einzahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
47.599.692,26 |
Auszahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
40.505.997,16 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
7.093.695,10 |
Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit |
9.568.907,13 |
Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit |
11.049.331,71 |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
-1.480.424,58 |
Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit |
1.200.000,00 |
Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit |
1.843.947,22 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
-643.947,22 |
Finanzierungsmittelüberschuss |
5.613.270,52 |
Saldo
aus Finanzierungstätigkeit |
-643.947,22 |
Finanzierungsmittelbestand |
4.969.323,30 |
Haushaltsunwirksame
Einzahlungen |
58.755.269,43 |
Haushaltsunwirksame
Auszahlungen |
61.773.628,70 |
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen |
-3.018.359,27 |
Finanzierungsmittelbestand |
4.969.323,30 |
Saldo
aus haushaltsunwirksamen Vorgängen |
-3.018.359,27 |
Saldo der Finanzrechnung |
1.950.964,03 |
Anfangsbestand
an Zahlungsmitteln |
3.869.467,55 |
Saldo
der Finanzrechnung |
1.950.964,03 |
Endbestand an Zahlungsmitteln |
5.820.431,58 |
- Bilanz
Bilanz zum 31.12.2016
1. |
Imm. Vermögen |
10.264.658,27 |
1. |
Nettoposition |
112.764.857,39 |
2. |
Sachvermögen |
137.697.974,06 |
2. |
Schulden |
37.350.023,94 |
3. |
Finanzvermögen |
12.771.614,88 |
3. |
Rückstellungen |
16.556.707,00 |
4. |
Liquide Mittel |
5.850.431,58 |
4. |
Passive Rechnungsabr. |
0 |
5. |
Aktive Rechnungsabr. |
116.909,54 |
|
|
|
|
Bilanzsumme |
166.671.588,33 |
|
Bilanzsumme |
166.671.588,33 |
- Stand der Rücklagen aus Überschüssen
Die Rücklage setzt sich aus Rücklagen aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und aus der Rücklage aus Überschüssen
des außerordentlichen Ergebnisses zusammen.
Rücklage aus Überschüssen Ordentliches
Ergebnis |
4.486.139,12 |
Rücklage aus Überschüssen
Außerordentliches Ergebnis |
4.159.932,96 |
Rücklage insgesamt |
8.646.072,08 |
Diese Rücklage wird durch das
Jahresergebnis um insgesamt 1.949.002,56 € aufgestockt.
Jahresüberschuss – ordentliches Ergebnis |
3.681.870,77 |
Jahresfehlbetrag – außerordentliches
Ergebnis |
-1.732.868,21 |
- Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
der Stadt Bramsche
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bramsche
hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 156 NKomVG geprüft
und unter Nr. 5.3 des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses
2016 den folgenden Bestätigungsvermerk gemacht:
Es wird bestätigt, dass
-
der Haushaltsplan eingehalten wurde,
-
die einzelnen Buchungsvorgänge und
Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet
und belegt sind,
-
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei
den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und
-
das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt, die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung beachtet worden sind und bei den Erträgen, Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen nach den
geltenden Vorschriften verfahren wurde.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016, der
Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt Bramsche entsprechen nach
pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt
ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität
und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen
und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129 NKomVG über den Jahresabschluss
2016 und erteilt dem Bürgermeister für den Vollzug der Haushaltswirtschaft im
Haushaltsjahr 2016 die Entlastung.
Der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.681.870,77 € ist gem.
§
123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in
Höhe von - 1.732.868,21 € ist gemäß
§ 24 Abs. 3 GemHKVo mit der Rücklage für
Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.159.932,96 zu
verrechnen.