- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt / Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 166 „Im Rehhagen“ soll ein
geordnetes Planungs- und Baurecht für den Standort der Landesaufnahmebehörde
(LAB) im Ortsteil Hesepe geschaffen werden, um den Weiterbetrieb der
bestehenden Nutzung langfristig zu sichern und bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten festzusetzen. Der Aufstellungsbeschluss beruht auf
Wünschen der BIMA (Immobilienverwaltung des Bundes), des
Landesliegenschaftsfonds und der LAB. Das Plangebiet ist bislang dem
Außenbereich zuzuordnen, sodass über die Genehmigung von Bauanträgen bisher auf
Grundlage § 35 BauGB i.V.m. § 37 BauGB entschieden wurde. Zukünftig sollen
Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen auf der Grundlage eines Bebauungsplanes
entstehen, um eine geordnete städtebauliche (Weiter)entwicklung des Standortes
sicherzustellen. Gegenstand der Planung ist die bauplanerische Absicherung der
bereits bebauten Flächen der LAB sowie die Erweiterung in südwestlicher
Richtung um das Flurstück 37/4. Von den rund 18 ha des Geltungsbereiches liegen
ca. 2,5 ha bisher unbebaute Flächen außerhalb der LAB. Das Gelände der LAB wie
auch das Flurstück 37/4 befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA). Ankaufs-verhandlungen zur Übertragung der
Eigentumsverhältnisse in Landeseigentum wurden aufge-nommen und sind parallel
zu dem Bauleitplanverfahren fortzuführen.
Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt,
um die voraus-sichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in
einem Umweltbericht zu be-schreiben und zu bewerten.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die durch die Planung berührt werden,
wird für erforderlich gehalten.
Für die Erweiterung des LAB-Standortes um das Flurstück 37/4 ist die
Änderung des Flächen-nutzungsplanes erforderlich, die gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1
BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt
wird (s. Vorlage WP 16-21/0174).
Beschlussvorschlag:
- Der Bebauungsplan Nr. 166 „Im Rehhagen“ wird
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1
Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Dabei
werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und
in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
- Eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und
zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
- Der genaue Geltungsbereich im Ortsteil Hesepe
ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet.