Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Achmer
Vorlage
WP 16-21/0169
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Achmer am 20.01.2017 wurde Herr Björn Mai zur Ernennung als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Achmer gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Achmer, Herrn Günter Thomann, endete mit Ablauf des 12.12.2016. Der bisherige stellvertretende Ortsbrandmeister, Herr Björn Lüssenheide, wurde zum 13.12.2016 kommissarisch mit der der Wahrnehmung der Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters beauftragt. Zur Wahrung der Kontinuität wurde Herr Mai ebenfalls  zum 13.12.2016 zunächst kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters beauftragt, da bei der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz zunächst kein freier Platz für die erforderliche Absolvierung des „Gruppenführerlehrgangs Teil 2“ vorhanden war.

 

Zwischenzeitlich konnte Herr Mai an diesem Lehrgang teilnehmen, so dass die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen von Herrn Mai erfüllt werden. 

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Mai zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Achmer keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Björn Mai  zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Achmer, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.