Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln
Vorlage
WP 16-21/0168
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln am 02. April 2016 wurde Herr Heiko Schäfer zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sögeln gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Herr Schäfer wurde zum 08.11.2016 zunächst kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion des  Ortsbrandmeisters beauftragt, da bei der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz zunächst kein freier Platz für die erforderliche Absolvierung des „Gruppenführerlehrgangs Teil 2“ vorhanden war.

 

Zwischenzeitlich konnte Herr Schäfer an diesem Lehrgang teilnehmen, so dass die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen von Herrn Schäfer erfüllt werden. 

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Schäfer zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sögeln keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Heiko Schäfer zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Sögeln, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.