Betreff
Antrag auf Entlassung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum, Herrn Hanfried Wessling, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0167
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Herr Wessling nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Ueffeln-Balkum bereits seit dem 11. Mai 2004 wahr. Davor war er vom 27. Februar 1992 bis zum 10. Mai 2004 stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum. Aufgrund dieser langen Dienstzeit hat Herr Wessling mit Schreiben vom 11.04.2017 seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche mit Ablauf des 20. Januar 2018, nach § 31 Abs. 1 NBG i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG, beantragt. Im Zuge einer geordneten Nachfolge erfolgte der Antrag bereits zu diesem frühen Zeitpunkt.

 

Form und Inhalt des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entsprechen den gesetzlichen Voraussetzungen, da der Antrag von Herrn Wessling  persönlich, in schriftlicher Form und gegenüber dem Dienstvorgesetzten abgegeben wurde.

 

Herrn Wessling ist die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche durch schriftliche Entlassungsverfügung  bekanntzugeben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, den Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum, Herrn Hanfried Wessling, auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 20. Januar 2018 gemäß § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG), aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche zu entlassen.