Betreff
Neufassung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken
Vorlage
WP 16-21/0165
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Für das neue Baugebiet „Stapelberger Weg“ , gehörend zum Ortsteil Hesepe, ist aus Sicht der Verwaltung ein Überschneidungsbereich der Schulbezirke für die Grundschule Hesepe und die Grundschule Meyerhofschule festzulegen.

Die Satzung der Stadt Bramsche über die Festlegung von Schulbezirken vom 20. Juni 1996 (i.d.Fassung vom 13.06.2013) sieht in § 1 Ziff. 2 Abs. 3 für den Schulbezirk der Meyerhofschule folgendes vor:

Als Überschneidungsgebiet zum Schulbezirk der Grundschule Hesepe gelten die Straßen „Am Bahndamm“, „Am Oeversberg“, „Am Renzenbrink“, „Düstergatt“, „Lindenstraße“, „Zur Stiege“ und „Stapelberger Weg“.

Im Baugebiet Stapelberger Weg sind die neuen Straßen „An den Grubenhäusern“, „Am Spinnwirtel“ und „Am Kumpf“ entfernungsmäßig zur Grundschule Hesepe wie zur Meyerhofschule in gleicher Weise wie die Straße „Am Bahndamm“ gelegen (mittlere Entfernung zur Meyerhofschule rd. 1,7 KM und zur Grundschule Hesepe rd. 3,2 KM).

Aus Gründen der Gleichbehandlung für die Familien in dem neuen Baugebiet „Stapelberger Weg“ erscheint daher die Ausweitung des Überschneidungsgebietes um die genannten neuen Straßen gerechtfertigt.

Der Stadtelternrat der Stadt Bramsche hat sich in seiner Sitzung am 13. Juni 2017 einstimmig für diese Regelung ausgesprochen.

Weitere Änderungen der Schulbezirke sind mit der Neufassung nicht verbunden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken wird in der anliegenden Neufassung beschlossen.