Sachverhalt / Begründung:
Mit
der Novellierung des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird die Gemeindehaushalts-
und Kassenverordnung (GemHKVO) aufgehoben und durch die Kommunalhaushalts- und
Kassenverordnung (KomHKVO) ersetzt. Die KomHKVO tritt mit dem 01.01.2017 in
Kraft.
Die
KomHKVO sieht im Gegensatz zur GemHKVO keine sogenannten Sammelposten mehr vor,
d.h. bewegliche Vermögensgegenstände, die netto einen Anschaffungswert zwischen
150 € und 1.000 € haben. Die Wertgrenze hierfür ist mit der KomHKVO aufgehoben.
Es zählen nur bewegliche Vermögensgegenstände über einen Anschaffungswert von
1.000 € netto als Investition und unterliegen der Abschreibung. Bewegliche Vermögensgegenstände
unter der Wertgrenze werden direkt als Aufwand gebucht (s.a. §§ 47 V, 49
KomHKVO). Weiterhin sieht die KomHKVO auch die Möglichkeit der
„Sachgesamtheiten“ bei den geringwertigen, beweglichen Vermögensgegenständen
(< 1.000 € netto) vor. Diese liegen z.B. bei der Neuausstattung eines
Klassenraumes mit Stühlen und Tischen vor, wenn der Gesamtwert mehr als 1.000 €
netto beträgt.
Die
bisher gebildeten Sammelposten sind gem. § 63 I 1 KomHKVO
(Übergangsvorschriften) weiterhin bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer
abzuschreiben.
Gemäß
§ 63 IV KomHKVO können die Vorschriften der GemHKVO noch für das Haushaltsjahr
2017 angewandt werden. Danach gilt jedoch die neugeregelte KomHKVO (ab HH-Jahr
2018).
Eine
Besonderheit bilden dabei die Sammelposten. Gem. § 63 I 2 KomHKVO können die
Regelungen der Sammelposten noch bis zum 31.12.2020 angewandt werden.
Dieses
stellt jedoch lediglich einen Aufschub der Anwendung der neuen Regelung dar. Zudem
ergeben sich keine entscheidenden Vorteile durch die Anwendung des alten
Rechtes.
Die
Stadt Bramsche macht aus diesen Gründen von dieser (speziellen) Übergangsregelung
keinen Gebrauch. Ab dem Haushaltsplan 2018 wird die neue Wertgrenze angewandt
und Anschaffungen bei den beweglichen Vermögensgegenständen unter 1.000 € netto
direkt als Aufwendungen verbucht. Dieses war nach alten Recht bereits auch bei
beweglichen Vermögensgegenständen unter 150 € netto der Fall.
Das
Volumen der geplanten Sammelposten betrug in den Jahren 2016 bzw. 2017 ca.
155.000 €.
Zudem
machen die Sammelposten mit einem Bilanzwert in 2016 von 270.742,18 € im
Vergleich zur Gesamt-Bilanzsumme von 166.671.588,33 € einen sehr geringen
Anteil (0,16%) aus.