- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Sachverhalt / Begründung:
Im Rahmen der Vorlage Nr. 113 hat die Verwaltung vorgeschlagen, für die
westlich des Bebauungsplanes Nr. 155 gelegenen Flächen, die im Norden vom
Mittellandkanal, im Süden von der Bundestraße 218 und im Westen von der
Varusstraße begrenzt sind, den Flächennutzungsplan zu ändern und eine
gewerbliche Baufläche (G) auszuweisen. Diese vorbereitende Bauleitplanung soll
im Rahmen eines Bebauungsplanes vertieft und detailliert ausgearbeitet werden.
Im Rahmen dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, durch Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr.164 „Gewerbe- und Industriegebiet Eicker Ort“ Baurecht für
ein Gewerbe- und Industriegebiet zu schaffen.
Durch die Untersuchung der NBP-Planungsgesellschaft aus dem Jahre 2006
ist die grundsätzlich hervorragende Eignung der Flächen im Umfeld der Autobahn
für eine gewerbliche Nutzung nachgewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass aktuell
keine gewerblichen Bauflächen mehr verfügbar sind, ist aus Sicht der Verwaltung
dringend Handlungsbedarf gegeben, weitere Industrie- und Gewerbeflächen in der
Stadt Bramsche anzubieten.
Parallel zum Bauleitplanverfahren sind die notwendigen Liegenschaftsverhandlungen
zu führen. Die Fläche steht in Besitz eines Eigentümers, welcher seine
grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft erklärt hat. Im nördlichen Planbereich
befindet sich ein Schweinemaststall mit einem zugehörigen Güllebehälter. Die
Verwaltung hat noch im Jahre 2016 das im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 155
durch die Landwirtschaftskammer verarbeitete Geruchsemissionsgutachten
fortschreiben lassen. Die der Vorlage 112 beigefügte Karte belegt, dass die
Isolinie für die Geruchsschwelle an 15 % der Jahresstunden nur einen kleinen
Flächenanteil des potentiellen Gewerbe- und Industriegebietes entwertet.
Aufgrund der relativen Unempfindlichkeit gewerblicher und industrieller
Nutzungen gegenüber Geruchsemissionen aus der Landwirtschaft ist flächenmäßig nur
eine relativ geringe Inanspruchnahme von durch Geruchsemissionen belasteten
Flächen festzustellen. Der von dem Bebauungsplan umfasste Bereich hat eine Größe
von ca. 17 ha. Nach Abzug der vorhandenen Waldflächen und einer möglichen
Pufferfläche zwischen Wald und angrenzender Neuaufforstung verbleibt eine
Nettofläche von ca. 12,4 ha für die weitere Ansiedlung gewerblicher Betriebe in
Bramsche.
Für die Belange des Umweltschutzes wird zudem eine Umweltprüfung mit
spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Die
Erhebung des Zustandes von Natur und Landschaft wird schwerpunktmäßig bereits
ab dem Frühjahr erfolgen. Die Verwaltung ist bemüht, auch im Rahmen dieses
Bebauungsplanes, wie auch beim B 155 gliedernde Landschaftsbestandteile im
Geltungsbereich zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die verkehrliche
Anbindung des B-Planes Nr. 164 an die Bundesstraße 218 erfolgt über die
Varusstraße. Im Zuge des laufenden Flurbereinigungsverfahrens wurde bereits
eine regelkonforme Kreuzung zwischen Varusstraße, Stiegeweg und B 218
ausgebaut. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge der Planung eines Gewerbe- und
Industriegebietes eine beampelte Kreuzung mit Abbiegespuren anzulegen ist. Eine
Detailabstimmung mit der Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen muss
noch erfolgen.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird für erforderlich
gehalten.
Anlage: Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
- Der Bebauungsplan Nr. 164 „ Industrie- und Gewerbegebiet Eicker
Esch“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a
BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und
Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung,
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
- Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB wird durchgeführt.
- Der genaue Geltungsbereich liegt in den Fluren 20 und 21 der
Gemarkung Schleptrup und ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet.