Betreff
Bebauungsplan Nr. 66 "An der Sögelner Grenze", 3. Änderung
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
WP 16-21/0038
Aktenzeichen
WP 16-21/0038
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Firma Semcoglas Bramsche GmbH hat mit Mail vom 01.11.2016 für das Flurstück 19/14, Flur 2, der Gemarkung Hesepe die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „An der Sögelner Grenze“ beantragt. Das Flurstück 19/14 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 66 als Mischgebiet festgesetzt. Die Firma Semcoglas Bramsche GmbH beantragt für eine mögliche Erweiterung ihres Betriebes das vorgenannte Flurstück von einer gemischten Baufläche in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Ferner beantragt die Firma Semcoglas Bramsche GmbH eine zusätzliche Zufahrt auf ihr Betriebsgelände von der Industriestraße über das städtische Flurstück 11/6, Flur 2, Gemarkung Hesepe. Dieses Flurstück ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 66 gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB als Fläche für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie gleichzeitig als Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „An der Sögelner Grenze“ erforderlich. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 kann nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, da sie der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB kann daher abgesehen werden. Eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird seitens der Verwaltung empfohlen, damit die betroffene Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und ihr innerhalb einer angemessen Frist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben wird. Von einer Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB kann abgesehen werden. Ihnen wird in Verbindung mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche wird das von der Änderung des B-Planes betroffene Flurstück 19/14 als gemischte Baufläche dargestellt. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes weicht somit von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Die Kosten der Planung werden von dem Antragsteller, der Firma Semcoglas Bramsche GmbH getragen.


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „An der Sögelner Grenze“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

2.      Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen.

3.      Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird vorgenommen. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

4.      Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Lageplan dargestellt.