Betreff
Bebauungsplan Nr. 25 "Industriegebiet nördlich des Mittellandkanals", 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
WP 16-21/0037
Aktenzeichen
WP 16-21/0037
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

In der 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 03.03.2016 ist seitens der Verwaltung vorgetragen worden, dass die Firma Lewandowsky (Wohnmobile), Am Kanal, im Ortsteil Achmer, einen Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes gestellt hat. Die angedachte Erweiterungsfläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 25 „Industriegebiet nördlich des Mittellandkanals“ als Waldfläche festgesetzt. Ferner setzt der Bebauungsplan Nr. 25 die Dreiecksfläche zwischen der Straße Am Kanal und der Westerkappelner Straße/Mittellandkanal als Waldfläche fest.

 

Im Antrag vom 15.02.2016 begründet die Firma Lewandowsky im Wesentlichen die Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes mit einer nicht ausreichenden Ausstellungsfläche auf ihrem Betriebsgelände sowie einer notwendigen Erweiterung des Werkstattgebäudes.

 

Der Betrieb wurde im Jahr 1993 gegründet und hat sich kontinuierlich weiterentwickelt. Zurzeit verfügt die Firma Lewandowsky neben einer Ausstellungsfläche über einen einzigen Werkstattarbeitsplatz. Das in der Anlage beigefügte Luftbild macht deutlich, in welch beengten Verhältnissen sich die o. g. Firma befindet. Der Betrieb beschäftigt zurzeit 4 Vollzeit- und 6 Teilzeitkräfte. Im Rahmen einer Betriebserweiterung, welche aber nur durch Änderung des Bebauungsplanes möglich ist, werden zum einen die bestehenden Arbeitsplätze gesichert und zum anderen dem Betrieb die Möglichkeit gegeben, sich mittelfristig entsprechend weiterentwickeln zu können.

 

Im Zuge der Überarbeitung des in der Anlage beigefügten Teilbereiches empfiehlt die Verwaltung, den Geltungsbereich so zuzuschneiden, dass im Rahmen der B-Planänderung der vorhandene lockere Baumbestand im Bereich zwischen der Straße Am Kanal und der Westerkappelner Straße/Mittellandkanal entsprechend den örtlichen Gegebenheiten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB als Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt werden kann.

 

Die anteiligen Planungskosten werden durch den Antragsteller Firma Lewandowsky getragen.

 

Mit der 33. Flächennutzungsplanänderung wird der wirksame F-Plan im Parallelverfahren geändert.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Bebauungsplan Nr. 25 „Industriegebiet nördlich des Mittellandkanals“, 2. Änderung, wird gemäß § 2, Abs. 1 BauGB aufgestellt.

2.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1a Baugesetzbuch wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

3.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2, Abs. 4, aufgefordert.

4.    Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

5.    Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.