Betreff
33. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsteil Achmer
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Ab. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
WP 16-21/0036
Aktenzeichen
WP 11-21/0036
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

In der 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 03.03.2016 wurde seitens der Bauverwaltung vorgetragen, dass die Firma Lewandowsky (Wohnmobile) am Kanal im Ortsteil Achmer einen Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes gestellt hat. Die angedachte Erweiterungsfläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 25 „Industriegebiet nördlich des Mittellandkanals“ als Waldfläche festgesetzt.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche ist die Erweiterungsfläche als Waldfläche dargestellt. Ebenfalls wird ein Teilbereich der Straße am Kanal sowie eine südlich zwischen der Straße am Kanal und dem Mittellandkanal liegende Dreiecksfläche als Waldfläche dargestellt. Für die beabsichtigte Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma Lewandowsky ist somit neben der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die für eine Erweiterung des Betriebsgeländes vorgesehene Fläche sowie die übrigen im städtischen Eigentum befindlichen Flächen als gemischte Baufläche dargestellt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

3.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

4.    Eine Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

5.    Der Geltungsbereich der 33. Flächennutzungsplanänderung ist der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.