Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Ab. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Sachverhalt / Begründung:
In der 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom
03.03.2016 wurde seitens der Bauverwaltung vorgetragen, dass die Firma
Lewandowsky (Wohnmobile) am Kanal im Ortsteil Achmer einen Antrag auf Änderung
des rechtskräftigen Bebauungsplanes gestellt hat. Die angedachte Erweiterungsfläche
ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 25 „Industriegebiet nördlich des
Mittellandkanals“ als Waldfläche festgesetzt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche ist die
Erweiterungsfläche als Waldfläche dargestellt. Ebenfalls wird ein Teilbereich
der Straße am Kanal sowie eine südlich zwischen der Straße am Kanal und dem
Mittellandkanal liegende Dreiecksfläche als Waldfläche dargestellt. Für die
beabsichtigte Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma Lewandowsky ist somit
neben der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 die 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Im Rahmen der 33.
Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die für eine Erweiterung des
Betriebsgeländes vorgesehene Fläche sowie die übrigen im städtischen Eigentum
befindlichen Flächen als gemischte Baufläche dargestellt werden.
Beschlussvorschlag:
1.
Die 33.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
2.
Für die
Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine
Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung
durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
3.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3
Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgefordert.
4.
Eine
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird
durchgeführt.
5.
Der
Geltungsbereich der 33. Flächennutzungsplanänderung ist der Anlage dieser
Vorlage zu entnehmen.