Betreff
Bebauungsplan Nr. 102 "Industriegebiet östlich der B 68", mit örtlichen Bauvorschriften, 2. Änderung - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 11-16/933,
Vorlage
WP 16-21/0035
Aktenzeichen
WP16-21/0035
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Rahmen der Beschlussvorlage WP 11-16/933 haben der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 19.04.2016 und der Verwaltungsausschuss am 21.04.2016 die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Die Aufstellung erfolgte im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wurde abgesehen.

 

Nach Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten, durch Aushang im Rathaus am 03.09.2016 und durch E-Mail-Versand am 30.08.2016 wurde den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 14.10.2016 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern. Des Weiteren hat der o. g. Bebauungsplan in der Zeit vom 12.09.2016 bis einschließlich 14.10.2016 im Rathaus der Stadt Bramsche, Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, ausgelegen. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 102 „Industriegebiet östlich der B 68“, mit örtlichen Bauvorschriften, 2. Änderung in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung als Satzung gem. § 10 BauGB zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens  vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/ Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 102 „Industriegebiet östlich der B 68“, mit örtlichen Bauvorschriften, 2. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen, zudem die beigefügte Begründung.