Betreff
Neufassung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Rates, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder, sowie der Ortsräte und Ortsvorsteher der Stadt Bramsche (Entschädigungssatzung)
Vorlage
WP 11-16/1018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Ehrenamtlich Tätige bzw. die Ratsfrauen und Ratsherren und die Mitglieder der Ortsräte haben Anspruch auf eine Entschädigung gem. § 44 Abs. 1 und 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz. i.V.m. § 55 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

Die Entschädigung kann nach Maßgabe einer Satzung ganz oder teilweise pauschal gewährt und dabei ganz oder teilweise als Sitzungsgeld gezahlt sowie für besondere Funktionen erhöht werden (§ 55 Abs. 1 NkomVG). Hierzu hat die Entschädigungskommission des Ministeriums für Inneres und Sport im April 2016 Empfehlungen zu Inhalt und Höhe von Entschädigungen für Abgeordnete kommunaler Vertretungen veröffentlicht. Diese Empfehlungen waren Basis für den Verwaltungsentwurf.

 

Am 18.10.2016 und am 24.10.2016 wurde der Verwaltungsentwurf den Fraktionen vorgestellt und eingehend erörtert.

 

Änderungswünsche der Fraktionen sind in die Vorlage eingeflossen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die anliegende Satzung über die „Entschädigung der Mitglieder des Rates, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder, sowie der Ortsräte und Ortsvorsteher“ mit Wirkung vom 01.11.2016.