Sachverhalt / Begründung:
Nach § 74 (1) Nds. Kommunalverfassungsgesetz besteht der Verwaltungsausschuss aus der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister, den Beigeordneten und den Mitgliedern nach § 74 (3), Satz 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz. Aus § 74 (2) Satz 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz ergibt sich nach Maßgabe der Größe des Rates für die Stadt Bramsche eine Zahl von 8 Beigeordneten. Gleichzeitig ist in Satz 2 bestimmt, dass in Gemeinden in der Größenordnung der Stadt Bramsche der Rat für die Dauer der Wahlperiode beschließen kann, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.
Beschlussvorschlag:
Für die Dauer der Wahlperiode 2016/2021 wird gem. § 74 (2), Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss der Stadt Bramsche um zwei auf 10 erhöht.