Betreff
Mittel für die kommunalpolitische Arbeit der Fraktionen gemäß § 57 NKomVG
Vorlage
WP 11-16/1016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Gemäß § 57 (3) Nds. Kommunalverfassungsgesetz können die Kommunen den Fraktionen Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten für ihre Geschäftsführung gewähren.

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Aufgaben der Fraktionsgeschäftsführung erhält jede Fraktion einen monatlichen Betrag von 120,00 €

Zusätzlich wird zu diesem Zweck pro Ratsmitglied und Monat ein Betrag von 25,00 € den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

 

Fraktionsmittel WP 2016 - 2021

 

RM

25,00 €/RM

Sockel

Jahr

SPD

17

5.100,00

1.440,00

6.540,00

CDU

11

3.300,00

1.440,00

4.740,00

Grüne

5

1.500,00

1.440,00

2.940,00

FDP

3

900

1.440,00

2.340,00

Linke

2

600

1.440,00

2.040,00

 

38

11.400,00

7.200,00

18.600,00