Betreff
Neufassung der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2016-2021
Vorlage
WP 11-16/1015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Nach den Bestimmungen des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung (§ 69 NKomVG).

 

Die Geschäftsordnung des Rates gilt nach §§ 78 (4) sinngemäß auch für das Verfahren des Verwaltungsausschusses; der Rat kann dabei aber für den Verwaltungsausschuss besondere Regelungen treffen, soweit ein entsprechendes Bedürfnis besteht.

 

Nach den §§ 72 u. 73 NKomVG regelt die Geschäftsordnung des Rates auch das Verfahren der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften. Aus § 91 (5) NKomVG ergibt sich ferner, dass die Geschäftsordnung des Rates auch für das Verfahren der Ortsräte die notwendigen Regelungen trifft.

 

Am 18.10.2016 und 24.10.2016 wurde den Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke ein Verwaltungsentwurf vorgestellt und eingehend erörtert.

 

Änderungswünsche der Fraktionen sind in die Vorlage eingeflossen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die anliegende Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ortsräte, die Ratsausschüsse und für die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Bramsche.