Der Jahresabschluss besteht aus einer
Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung, einer Bilanz und einem Anhang. Dem
Anhang sind der Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine
Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht der ins folgende
Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen als Anlage beizufügen.
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des
Jahresabschlusses und der Bilanz 2015 wurde am 31.03.2016 vom Bürgermeister
festgestellt.
Der Beschluss des Rates über den Jahresabschluss 2015
und die Entlastung des Bürgermeisters über den Vollzug der Haushaltswirtschaft
2015 erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (31.12.2016).
Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der
Bestandteile des Jahresabschlusses erläutert und die Ergebnisse der Ergebnis-
und Finanzrechnung den Haushaltsansätzen gegenübergestellt.
Eine ausführlichere Begründung ist dem als Anlage
beigefügten Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht 2015 zu entnehmen.
- Ergebnisrechnung
2015
Ordentliche Erträge |
44.027.779,58 |
Ordentliche Aufwendungen |
44.509.632,57 |
Ordentliches
Ergebnis |
-481.852,99 |
Außerordentliche Erträge |
644.300,36 |
Außerordentliche Aufwendungen |
87.641,16 |
Außerordentliches
Ergebnis |
556.659,20 |
- Finanzrechnung
2015
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
41.656.990,73 |
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
39.042.633,86 |
Saldo
aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
2.614.356,87 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
2.644.606,85 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
6.418.440,95 |
Saldo
aus Investitionstätigkeit |
-3.773.834,10 |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
1.700.000,00 |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
1.858.431,89 |
Saldo
aus Finanzierungstätigkeit |
-158.431,89 |
Finanzierungsmittelüberschuss |
-1.159.477,23 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit |
-158.431,89 |
Finanzierungsmittelbestand |
-1.317.909,12 |
Haushaltsunwirksame Einzahlungen |
68.249.062,65 |
Haushaltsunwirksame Auszahlungen |
65.262.379,40 |
Saldo
aus haushaltsunwirksamen Vorgängen |
2.986.683,25 |
Finanzierungsmittelbestand |
-1.317.909,12 |
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen |
2.986.683,25 |
Saldo
der Finanzrechnung |
1.668.774,13 |
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln |
2.200.693,42 |
Saldo der Finanzrechnung |
1.668.774,13 |
Endbestand
an Zahlungsmitteln |
3.869.467,55 |
- Bilanz
Bilanz zum
31.12.2015
1. |
Imm. Vermögen |
5.347.955,74 |
1. |
Nettoposition |
112.596.109,76 |
2. |
Sachvermögen |
145.502.338,48 |
2. |
Schulden |
40.731.975,66 |
3. |
Finanzvermögen |
14.711.437,65 |
3. |
Rückstellungen |
16.350.607,00 |
4. |
Liquide Mittel |
3.869.467,55 |
4. |
Passive
Rechnungsabr. |
0 |
5. |
Aktive
Rechnungsabr. |
247.493,00 |
|
|
|
|
Bilanzsumme |
169.678.692,42 |
|
Bilanzsumme |
169.678.692,42 |
- Stand
der Rücklagen aus Überschüssen
Die Rücklage
setzt sich aus Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und aus
der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zusammen.
Rücklage aus
Überschüssen Ordentliches Ergebnis |
4.967.992,11 |
Rücklage aus
Überschüssen Außerordentliches Ergebnis |
3.603.273,76 |
Diese Rücklage
wird zur Deckung des Jahresfehlbetrages benötigt.
Jahresfehlbetrag
– ordentliches Ergebnis |
-481.852,99 |
Jahresüberschuss
– außerordentliches Ergebnis |
556.659,20 |
- Prüfbericht
des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bramsche
Das Rechnungsprüfungsamt
der Stadt Bramsche hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 gemäß §
156 NKomVG geprüft und unter Nr. 5.3 des Schlussberichtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2015 den folgenden Bestätigungsvermerk gemacht:
Es wird
bestätigt, dass
- der Haushaltsplan eingehalten wurde,
- die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und
rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
- bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und
Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und
- das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
Ferner hat die
Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt, die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet worden sind und bei den
Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde.
Der
Jahresabschluss zum 31.12.2015, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung
der Stadt Bramsche entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den
Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung
der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu
Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit
verfahren.
Der Rat der Stadt Bramsche beschließt gem. § 129
NKomVG über den Jahresabschluss 2015 und erteilt dem Bürgermeister für den
Vollzug der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015 die Entlastung.
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe
von -481.852,99 € ist gem.
§ 24 Abs. 1 GemHKVO mit der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.967.992,11 € zu verrechnen.
Der Überschuss des
außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 556.659,20 € ist gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
der Rücklage für Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.