Betreff
Widmungen im Ortsteil Achmer - Hemke III
Vorlage
WP 11-16/993
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die zu widmenden Straßenzüge sind in der beigefügten Anlage kenntlich gemacht worden.

 

Die Straße „Im Hohen Garten“ zweigt nach Westen von der Verlängerung der bereits im Baugebiet Hemke II angelegten Straße „Kleebreede“ ab und verläuft parallel zum „Baarenkamp“ in eine Wendeanlage. Die „Dombreede“ zweigt etwas weiter südlich in östlicher Richtung ab und mündet ebenfalls in einer Wendeanlage. Der Hauptstraßenzug „Himmelriek“ zweigt vom Grünegräser Weg nach Süden ab und verläuft größtenteils parallel zur Kleebreede. Sie grenzt an ihrem südlichsten Punkt an die Dombreede und mündet mit ihrem südlichsten Stich auf die Kleebreede. Die Straße „Im Sonnenwinkel“ zweigt vom Himmelriek nach Osten ab, verläuft in Winkelform nach Süden und Westen und mündet wieder auf den Himmelriek.

 

Die erschlossenen Grundstücke sind größtenteils bebaut, die bautechnische Herstellung der Verkehrsflächen befindet sich derzeit in der Planung.

 

Die Benennung der Straßen erfolgte durch Beschluss des Ortsrates Achmer vom 08.05.2013, und wurde am 31.05.2013 durch Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten bekannt gemacht.

 

Die zu widmenden Flächen der Straßen „Im Sonnenwinkel“, „Im Hohen Garten“ und „Dombreede“, sowie die Erweiterung der „Kleebreede“ befinden sich alle im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplanes Nr. 146 – „Hemke III“, beschlossen am 13.06.2013 und in Kraft getreten am 29.06.2013.

Der vom Grünegräser Weg nach Süden abzweigende Hauptstraßenzug „Himmelriek“ befindet sich im nördlichen Bereich noch im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplanes Nr. 123 „Nördlich Grünegräser Weg“, beschlossen am 07.07.2005 und in Kraft getreten am 15.04.2006. Etwa nach 30 Metern beginnt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 146 – „Hemke III“.

Die Widmung entspricht den Festsetzungen dieser Bebauungspläne.

 

Zwei Liegenschaften, die sich an der nördlichsten Stichstraße befinden und vorher dem Grünegräser Weg zugeordnet waren, wurden bereits im Zuge der Straßenbenennungen mit Zustimmung der Eigentümer postalisch der Straße Himmelriek zugeordnet.

 

Die Einstufung der Straßen erfolgt nach § 47 Nr. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraße, und zwar als Ortsstraße in einem Baugebiet.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Straße „Himmelriek“, bestehend aus den Flurstücken 270 und 19/2 der Flur 27, Gemarkung Achmer, und die Straßen „Im Sonnenwinkel“, „Dombreede“, „Im Hohen Garten“, sowie die südliche Erweiterung der „Kleebreede“, alle Gemarkung Achmer, Flur 27, Flurstück 19/2, werden gem. § 6 i. V. m. § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr als verkehrsberuhigter Bereich gewidmet. Eine 24 Meter lange Wegefläche im nordöstlichen Bereich der Straße „Im Sonnenwinkel“, ein 18 Meter langer Bereich am südlichen Ende der Erweiterung „Kleebreede“, sowie ein 19 Meter langer Bereich am südöstlichen Ende der „Dombreede“ wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.