Betreff
Absichtserklärung zur Teileinziehung einer Straße im Ortsteil Bramsche - Alte Engterstraße
Vorlage
WP 11-16/885
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Firma Hardeck hat durch formlosen Antrag vom 29.12.2015 signalisiert, ihr Möbelhaus durch Überbauung der Alten Engterstraße zeitnah erweitern zu wollen.

 

Baurechtlich wurden die Voraussetzungen für die Verwirklichung einer solchen Maßnahme schon vor einigen Jahren – damals noch aufgrund entsprechender Planungen der Firma Möbel Staas – durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Struwen Eck“, in Kraft getreten am 31.03.2009, geschaffen.  

 

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist es notwendig, die in der Anlage kenntlich gemachte Straßenfläche zu entwidmen, dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Firma Hardeck die entsprechende Straßenfläche käuflich erwirbt.

 

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche oder eines Teilbereiches derselben soll nach § 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen scheinen hier erfüllt zu sein.

 

Die Abstufung dieses Teilbereiches der Alten Engterstraße zur Gemeindestraße erfolgte durch Verfügung des Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 13.01.1983. Die Zuständigkeit für die Teilentwidmung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger ist somit gegeben.

 

Sollte die Absicht zur Teileinziehung erklärt werden, so ist sie mindestens 3 Monate vor der eigentlichen Einziehung ortsüblich bekannt zu machen (Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten), um jedem der sich von der beabsichtigten Einziehung betroffen oder gar beeinträchtigt fühlt, Gelegenheit zur Einwendung zu geben.

 

Nach der o.g. Mindestfrist sind weitere Beschlüsse derselben Gremien nötig, um das Einziehungsverfahren abzuschließen. Auch dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Einziehung wird wirksam mit dem Zeitpunkt, in dem die Fläche dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird, spätestens jedoch mit dem Tage der Bekanntmachung.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das unter Nr. 189 (1) im Straßenbestandsverzeichnis von Bramsche eingetragene Teilstück der „Alten Engterstraße“, bestehend aus dem Flurstück Nr. 68/3 der Flur 2, Gemarkung Bramsche, soll gemäß § 8 (NstrG) nach ca. 64 Metern von seinem westliche Anfangspunkt (Struwen Eck) aus gesehen über ca. 162 Meter der nach Osten weiter verlaufenden Straßenfläche eingezogen werden. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.