Betreff
Mandatsverlust im Ortsrat Bramsche von Jan-Bernd Seidl
Vorlage
WP 11-16/843
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Herr Jan-Bernd Seidl hat seit dem 01.10.15 keinen Wohnsitz mehr im Gebiet der Stadt Bramsche.

Zu den Voraussetzungen der Wählbarkeit gehört gem. § 49 I 1 Nr. 2 NKomVG das Vorliegen eines Wohnsitzes in der Kommune bzw. in entsprechender Anwendung für den Ortsrat, ein Wohnsitz im entsprechenden Ortsteil.

Durch seinen Wegzug aus dem Gebiet der Stadt Bramsche bzw. aus dem Ortsteil Bramsche hat Herr Seidl somit seine Wählbarkeit für den Ortsrat Bramsche verloren.

 

Nach § 52 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes hat der Ortsrat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem Beschluss.

 

Herr Seidl wurde für die Kommunalwahl am 11.09.2011 durch den Wahlvorschlag der Partei Die Linke aufgestellt.
Da der Wahlvorschlag keine weiteren Bewerber enthält, bleibt dieses Mandat im Ortsrat Bramsche nunmehr unbesetzt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ortsratsmitglieds Herrn Jan-Bernd Seidl durch Verlust der Wählbarkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.