Betreff
Bebauungsplan Nr. 131, 2. Änderung "Innenstadt I", mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlagen WP 11-16/380 (Aufstellungsbeschluss) und WP 11-16/404 (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
WP 11-16/455
Art
Beschlussvorlage

 

 

Sachverhalt:

 

Der als Ergebnis der Stadtsanierung mit dem Sanierungsgebiet Innenstadt im Jahre 2008 rechtskräftig gewordene Bebauungsplan Nr. 131 „Innenstadt I“ weist für das Flurstück 649/8 der Flur 3, Gemarkung Bramsche, einen überbaubaren Bereich für Mischgebietsnutzungen aus. Ferner sind auf diesem Flurstück Flächen für die Anlage von Gemeinschaftsstellplätzen ausgewiesen. Das in Rede stehende Flurstück konnte im Rahmen der Stadtsanierung seinerzeit keiner Bebauung zugeführt werden, wurde dann aber mit Bebauungsverpflichtung veräußert. Im Jahr 2002 wurde ein Bauantragverfahren durchgeführt. Die für das Bauvorhaben erteilte Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus wurde jedoch nicht realisiert.

 

Mit Antrag vom 14.03.2013 wurde nun ein überarbeiteter Antrag zum Bau eines Mehrfamilienwohnhauses als Abschlussbebauung zum „Gilkamp II“ eingereicht. Mit dem vorliegenden Planungskonzept wird im Schwerpunkt die Schaffung von Wohnraum in integrierter Innenstadtlage beabsichtigt.

 

Die Stadt Bramsche unterstützt ausdrücklich diese Absicht, da es ein wesentliches Ziel der Stadtsanierung und der generellen Stadtentwicklungsplanung für die Innenstadt von Bramsche ist, das vorhandene Potential durch Aktivierung von bebaubaren Flächen für eine attraktive innerstädtische Wohnbebauung im direkten Nahbereich der Bramscher Innenstadt verfügbar zu machen.

 

Damit steht eine Stärkung und Entwicklung der innerstädtischen Wohnfunktion aus Sicht der Stadt Bramsche im Vordergrund. Der Standort bietet diesbezüglich eine besondere Attraktivität in Bezug auf die kurzen Wege zu öffentlichen und privaten Infrastruktureinrichtungen.

 

Die Planung erforderte jedoch Befreiungen vom derzeit geltenden Bebauungsplan 131 „Innenstadt I“. Um hinsichtlich erforderlicher Befreiungen Rechtssicherheit zu bieten, war es erforderlich, den bislang gültigen Bebauungsplan für diesen Bereich zu überarbeiten.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 30.05.2013 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 131 „Innenstadt I“ – 2. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften gefasst und die Durchführung im gem. § 13a BauGB möglichen beschleunigten Verfahren beschlossen. Da der Bebauungsplanänderung der Nachverdichtung dient und damit eine Maßnahme der Innenentwicklung darstellt, konnte die Planänderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes kann dabei verzichtet werden und wurde im Rahmen dieses Verfahrens verzichtet. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB ist darüber hinaus die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzuwenden. Kompensationsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Ebenfalls wurde im beschleunigten Verfahren vom Verfahrensschritt einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Im Rahmen der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wurde die Öffentlichkeit am 01.07.2013 über diese Sachverhalte informiert.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand im Rahmen der vom Verwaltungsausschuss am 22.08.2013 beschlossenen öffentlichen Auslegung der Planunterlagen vom 04. September 2013 bis einschließlich zum  08. Oktober 2013 statt. Mit Schreiben bzw. Mail vom 29.08.2013 bzw. 30.08.2013 wurde parallel den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 08. Oktober 2013 zur Planung zu äußern. Aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und den Anregungen seitens der Verwaltung ergibt sich das vorliegende Abwägungsmaterial (s. beigefügte Abwägungssynopse).

 

Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und, soweit abwägungsbeachtlich, aufgeführten Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und jeweils in der Spalte „Abwägung / Beschlussvorschlag“ beschieden.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die geplante Bebauungsplanänderung in der vorliegenden Fassung zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften entsprechend des Beschlussvorschlages als Satzung zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage teilweise wörtlich übernommen, teilweise zusammengefasst wiedergegeben aufgelisteten Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussvorschlag“ beschieden. Die Abwägung der Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 131 „Innenstadt I“, 2. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften, wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan besteht aus Plan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und der beigefügten Begründung.