Betreff
Bebauungsplan Nr. 153 "Steingräberweg", mit örtlichen Bauvorschriften
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlage Nr. WP 11-16/219
Vorlage
WP 11-16/414
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 22.11.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Steingräberweg“, mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.

 

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Steingräberweg“ soll im Ortsteil Ueffeln eine größere zusammenhängende Wohnbaufläche zur Verfügung gestellt werden, um günstigen Wohnraum für Familien anbieten zu können. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt unmittelbar an die Ortslage an und befindet sich somit in Nachbarschaft zu Infrastruktureinrichtungen, wie Kindergarten, Geschäfte, Kirche, Sportanlagen und Freibad. Die neuen Bauflächen werden von der Straße „Zum Freibad“ erschlossen. Innerhalb der neu ausgewiesenen Bauflächen können ca. 20 Wohneinheiten geschaffen werden.

 

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs.1 BauGB (Trägerbeteiligung) wurde durchgeführt.

 

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Bebauungsplan einschließlich Begründung öffentlich auszulegen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 153 „Steingräberweg“, mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 153 „Steingräberweg“, mit örtlichen Bauvorschriften und Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 u. § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

  1. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.