Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Engter
Vorlage
WP 11-16/357
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitglliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Engter, am 15. Februar 2013, wurde Herr Hartmut Gausmann zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Engter, gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Gausmann erfüllt.

 

Herr Gausmann nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters bereits seit dem 06. Juli 2001 wahr.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water, bestehen gegen die Ernennung von Herrn Gausmann zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Engter keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Hartmut Gausmann zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Engter, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.