Sachverhalt / Begründung:
Unbeschadet der Zuständigkeit des jeweiligen Ortsrates bzw. Ortsvorstehers für das Vorschlagswesen hinsichtlich des Ausbaus von Straßen, Wegen und Plätzen sowie für Beleuchtungseinrichtungen (§ 93 (1) Nr. 2 NKomVG ) sind aus Sicht der Verwaltung folgende Maßnahmen vordringlich durchzuführen:
Produkt
54101......( Gemeindestraßen )
1. Endausbau Pastors Kamp Wendehammer 35.000,-€
2. Endausbau Wendehammer Sonnenblumenweg 80.000,-€
3. Endausbau Malvenweg 80.000,-€
4. Teilendausbau Ritterspornweg 100.000,-€
Beschlussvorschlag:
Die Prioritätenliste für das Haushaltsjahr 2014 wird ohne / mit folgender Änderung beschlossen.