Betreff
Wahl eines Vertreters der Stadt Bramsche für die Gesellschafterversammlung der Osnabrücker Landentwicklungsgesellschaft mbh (oleg)
Vorlage
WP 11-16/200
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Nach dem Gesellschaftsvertrag der OLEG in der geltenden Fassung ist ein Vertreter der Stadt Bramsche für die Gesellschafterversammlung gemäß § 138 Abs. 1 in Verbindung mit § 67 NKomVG zu wählen. Diese Wahl muss noch erfolgen. Es liegt der vorstehende Wahlvorschlag vor.  


Beschlussvorschlag:

 

Herr Andreas Quebbemann wird als Vertreter der Stadt Bramsche in die Gesellschafterversammlung der Osnabrücker Landentwicklungsgesellschaft mbh (oleg) gewählt.