Betreff
Annahme von Spenden und Zuwendungen
Vorlage
WP 11-16/143
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Gem. § 111 Abs. 7 der Niedersächsischen Kommunalverfassung ist die Einwerbung und Annahme sowie die Vermittlung von Zuwendungen durch die Gemeinde ausdrücklich zugelassen.

Gem. § 25a GemHKVO entscheidet über die Annahme von Spenden und Zuwendungen mit einem Wert bis 100,- Euro die Bürgermeisterin. Die Entscheidungszuständigkeit bei Spenden und Zuwendungen mit einem Wert über 100,- Euro bis höchstens 2.000,- Euro liegt beim Verwaltungsausschuss (VA), sofern die Zuständigkeit hierzu vom Rat auf den VA übertragen wurde. Für die Stadt Bramsche wurde dem VA diese Befugnis entsprechend übertragen                      (s. Vorlage 657/WP 06-11).

Für die Annahme von Spenden und Zuwendungen über 2.000,- Euro liegt die Entscheidungszuständigkeit beim Rat.

 

Die bereits eingegangenen Spenden werden bis zur Entscheidung über die Annahme nur vorübergehend angenommen und werden erst nach der Zustimmung des entsprechenden Gremiums zweckentsprechend verwendet. Ferner wird den Spendern auf entsprechenden Antrag hin eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt.   


Beschlussvorschlag:

 

Die bisher im Jahr 2012 bei der Stadt Bramsche eingegangen Spenden/Zuwendungen werden angenommen und dem angegebenen Zuwendungszweck entsprechend verwendet.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Sachspenden:

 

  • Bücherschrank im Ortsteil Engter im Wert von ca. 6.000,- Euro durch die RWE Deutschland AG, Kruppstr. 5, 45128 Essen

 

  • E-Bike inkl. Ladestation im Wert von ca. 2.300,- Euro durch die RWE Deutschland AG, Kruppstr. 5, 45128 Essen