Betreff
Förderung der Stadt für den Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten St. Martinus
Vorlage
WP 11-16/129
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Nach der von der Stadt Bramsche beschlossenen Krippenbedarfsplanung (siehe Vorlagen Nr. 432 und Nr. 605) ist der Anbau einer Krippe an der Kindertagesstätte St. Martinus als sechstes und letztes Krippenbauvorhaben vorgesehen.

Mit Schreiben vom 08. Mai 2012 beantragt die Kath. Kirchengemeinde St. Martinus einen städtischen Zuschuss für den Anbau der Krippengruppe und die damit zwingend erforderlichen Umbauten im Kindergartengebäude (u. a. Vergrößerung des Personalraumes, Verbindung zwischen Kindergarten und Krippenneubau) und an den Außenanlagen in Höhe von 280.000 €.

 

Wie bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales informiert wurde, entspricht der in der Finanzplanung für 2013 für den städtischen Zuschuss vorgesehene Ansatz von 120.000 € nicht dem inzwischen vorliegenden Stand der Planung und Kostenschätzung. Nach dem im Antrag dargestellten Finanzierungsplan und den vorliegenden Kostenermittlungen des Architekturbüros Mutert belaufen sich die Gesamtkosten für die Baumaßnahme auf rd. 589.000 €. Dieser Betrag liegt für ein Projekt dieser Größenordnung und auch im Vergleich der Kosten für die letzten Krippenneubauten in Bramsche, insbes. am Kindergarten Hesepe, im üblichen Kostenrahmen.

 

Für die Gesamtfinanzierung wird folgender Finanzierungsplan zugrunde gelegt:

 

Förderung Bistum                                                                                 80.000 €

 

Förderung aus RIK-Mitteln                                                                  217.500 €

 

Eigenmittel Kirchengemeinde (Spenden, Rücklagen)                         11.500 €

 

Förderung durch Stadt Bramsche (beantragt)                                   280.000 €

 

Gesamtsumme                                                          589.000 €

 

Da die Befristung des Ende 2013 auslaufenden Förderprogramms RIK (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung) einen Baubeginn noch im laufenden Haushaltsjahr erfordert, muss eine verbindliche Zusage des im Haushalt 2013 bzw 2014 zu veranschlagenden Zuschusses der Stadt noch bis Mitte dieses Jahres erfolgen. Die RIK-Förderung in Höhe von 217.500 € ist von der Stadt beantragt; die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn liegt hier vor. Ob die sicherlich erfolgende Mittelbewilligung durch die Landesschulbehörde noch in 2012 oder erst in 2013 erfolgen wird, ist noch unklar.

 

Mit der Kirchengemeinde wurde seitens der Stadtverwaltung verhandelt, dass der städtische Finanzierungsanteil in Höhe der beantragten 280.000 € auf die beiden Haushaltsjahre 2013 und 2014 in gleichen Teilbeträgen verteilt wird. Die Kirchengemeinde wird eine Vorfinanzierung der Baukosten durch Aufnahme von sehr günstigen Krediten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vornehmen. Die Kreditbedingungen sind hier günstiger als eine Finanzierung der Stadt in einem Haushaltsjahr durch Aufnahme von Kommunalkrediten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche fördert den Anbau einer Krippengruppe am Kindergarten der Kath. Kirchengemeinde St. Martinus und die damit zusammenhängenden Umbaukosten im Kindergartengebäude und an den Außenanlagen mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 280.000 €. Der Zuschuss wird in zwei Teilbeträgen in Höhe von jeweils 140.000 € in den Jahren 2013 und 2014 in den Haushalt der Stadt eingestellt.