Betreff
Namensgebung für die Grundschule Achmer
Vorlage
WP 11-16/125
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Schulvorstand der Grundschule Achmer hat am 20.03.2012 den Vorschlag gemacht, der Schule zukünftig den Namen „Bühner Bach-Schule“ zu geben, und die Stadt Bramsche als Schulträger gebeten, hierüber zu entscheiden.

 

Nach § 107 des Nieders. Schulgesetzes kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schule dieser einen Namen geben. Über einen entsprechenden Vorschlag der Schule hat der Schulträger innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden.

 

Der Name einer Schule, der immer in Verbindung mit ihrer amtlichen Schulbezeichnung – hier Grundschule Bramsche-Achmer“ – geführt wird, kann unter anderem der Name einer geografischen Belegenheit sein.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die vorgeschlagene Namensgebung keine Bedenken. Die Ortsbezeichnung „Bühner Bach“ bezieht sich auf ein Fließgewässer in nördlicher Lage der Grundschule und hat in Achmer bereits zu der Straßenbezeichnung „Am Bühner Bach“ geführt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Grundschule Achmer erhält den Schulnamen „Bühner Bach-Schule“ zusammen mit der Schulbezeichnung „Grundschule Bramsche-Achmer gem. § 107 NSchG.